M. M. Warburg:Attacke auf die Deutsche Bank

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Das Bankhaus Warburg verklagt die Deutsche Bank bereits seit zwei Jahren in Frankfurt, bislang allerdings ohne Erfolg. Nun folgt beim Landgericht Hamburg eine weitere Klage.

(Foto: Achim Duwentäster/imago images/teamwork)

In ihrem Kampf gegen das Frankfurter Geldhaus setzt die Privatbank M. M. Warburg auf Peter Gauweiler und einen speziellen Paragrafen.

Von Klaus Ott und Jan Willmroth, Frankfurt

Für die Deutsche Bank ist das, was ihr bei Gericht in Sachen Cum-Ex vorgeworfen wird, eine Reise ziemlich weit in die Vergangenheit. Und es ist ein Treffen mit zwei alten Bekannten: mit einem prominenten Widersacher und einem ebenso recht berühmten Paragrafen. Die Reise führt zurück bis zum 14. Januar 2004. Damals warnte ein Mitarbeiter der Deutschen Bank in London in einer internen Mail, bestimmte Geschäfte an der Börse könnten "betrügerisch" sein. Es ging um Steuern auf Dividendenerlöse. Und um eine Form des Aktienhandels, die später einmal im Zentrum eines beispiellosen Steuerskandals stehen sollte.

Die Hamburger Privatbank M. M. Warburg zieht aus dieser Mail und weiteren Unterlagen einen eindeutigen Schluss: Die Deutsche Bank habe seit mindestens 2004 bei bestimmten Cum-Ex-Geschäften mitgemacht, bei Aktiendeals, die heute Gegenstand von Anklagen wegen Steuerhinterziehung sind. Nach Erkenntnissen der Behörden haben Banken und Börsenhändler dabei über Jahre hinweg den Fiskus betrogen, indem sie sich eine einmal gezahlte Steuer auf Dividendenerlöse mehrmals erstatten oder anrechnen ließen. Staatsanwälte sind auch hinter Warburg und der Deutschen Bank her.

Warburg wiederum verklagt die Deutsche Bank bereits seit zwei Jahren in Frankfurt, bislang ohne Erfolg. Nun hat das hanseatische Geldinstitut beim Landgericht Hamburg eine weitere Klage nachgeschoben. Zuvor hatte Warburg beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt Berufung eingelegt gegen eine Entscheidung des dortigen Landgerichts, das in erster Instanz zugunsten der Deutschen Bank geurteilt hatte. Es geht um mehr als 200 Millionen Euro. "Auch die neue Klage von Warburg halten wir für substanzlos und für einen weiteren Versuch, von der eigenen Verantwortung in Sachen Cum/Ex abzulenken", erklärte die Deutsche Bank auf Anfrage. Man sei zuversichtlich, dass Warburg auch diesmal scheitern werde.

Das Landgericht Frankfurt hatte dem Bankenkonzern recht gegeben

Beides, die neue Klage in Hamburg und die Berufung in Frankfurt, kommt von der Anwaltskanzlei Quinn Emanuel. Im Hintergrund ist aber für Warburg ein alter Bekannter aktiv: Peter Gauweiler, streitbarer Anwalt und Politiker (CSU). Für einen alten Freund, den 2011 verstorbenen Medienmagnaten Leo Kirch, und dessen Familie hat Gauweiler mehr als ein Jahrzehnt lang die Deutsche Bank verklagt. Das reichte zurück bis ins Jahr 2002, als Kirchs Film- und Fernsehkonzern pleiteging. Die Großbank zahlte schließlich in einem Vergleich 925 Millionen Euro. Gauweiler hatte dazu den Paragrafen 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches herangezogen: "Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet."

Diesen Paragrafen macht auch Warburg jetzt geltend. Die Deutsche Bank soll es als Geschäftspartner des Hamburger Instituts "pflichtwidrig" unterlassen haben, fällige Steuern einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Die Deutsche Bank soll also der Übeltäter sein, nicht Warburg. Je heftiger Warburg in Sachen Cum-Ex unter Druck gerät, desto heftiger tragen die Hanseaten diese Version vor.

Am LG Frankfurt hatte die Deutsche Bank erklärt, den Hamburgern sei "bekannt und bewusst" gewesen, worum es bei den Cum-Ex-Deals gehe; Warburg sei "bewusst ein Risiko" eingegangen. Das Landgericht Frankfurt gab der Deutschen Bank recht, unter anderem mit dem Hinweis: Grundsätzlich habe der Steuerschuldner seine Steuerschuld selbst zu tragen. Von einer langwierigen juristischen Schlacht hält das Warburg offenbar nicht ab.

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