Bankenaufsicht:Ein Gesetz und seine Folgen

Deutsche Bank-Chef Christian Sewing muss persönlich versichern, dass die Bank in den USA nun endlich die Regeln befolgt. Das liegt an einer US-Vorschrift.

Von Markus Zydra, Frankfurt

Wenn das Vertrauen zwischen zwei Personen zerrüttet ist, dann kommt häufig der Moment des Schwurs und der Versicherung, man werde künftig seine Versprechen einhalten: Ehrenwort! Im stets spannungsgeladenen Verhältnis zwischen der Deutschen Bank und der amerikanischen Finanzaufsicht SEC reicht das verbale Bekenntnis nicht mehr. Vorstandschef Christian Sewing muss einmal jährlich persönlich in Schriftform versichern, dass sich das Institut künftig an bestimmte Regeln hält, die man zuletzt immer wieder gebrochen hatte.

Die Geschichte unterstreicht die verminte amerikanische Gesetzeslandschaft. In dem Fall findet der so genannte Investment Company Act von 1940 seine Anwendung: Die Norm sieht im Kern eine Art Sippenhaft vor. Wenn sich ein Institut nicht an die Regeln hält, dann darf dessen Tochtergesellschaft in den USA kein Geschäft mehr machen. So war es bei der Deutschen Bank. Sie hat vor einiger Zeit gegen Melderegeln im Derivatgeschäft verstoßen, ergo, so Kapitel 9a des harten Gesetzes, dürfe die Fondsgesellschaft der Deutschen Bank, die DWS, keine Fonds mehr in den USA verkaufen.

Na, die DWS-Kollegen werden ganz laut "Vielen Dank auch, Mutter" gerufen haben, als diese furchtbare Konsequenz ruchbar wurde. Aber wie häufig in Gesetzestexten: Es gab einen Ausweg, dann nämlich wenn die US-Aufsicht SEC eine Ausnahmegenehmigung erteilte - in der Fachsprache ein "Waiver". Und an dieser Stelle kam Sewings schriftliches Ehrenwort ins Spiel. "Hier machte die Finanzaufsicht SEC von der Möglichkeit Gebrauch, die Aufhebung des eigentlich fälligen Geschäftsverbots für die DWS an eine Bedingung zu knüpfen, nämlich, dass der jeweilige Vorstandschef, aktuell also Christian Sewing, für eine gewisse Zeit alljährlich persönlich versichern muss, dass die Regeln künftig eingehalten werden", sagt Manuel Lorenz, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie. "Die SEC geht also strenger vor als früher, denn bislang waren solche Waiver in vergleichbaren Fällen stets ohne Bedingung gegeben worden."

Im schlimmsten Fall droht eine empfindliche Strafe

Sollte Sewing in den nächsten drei Jahren nicht dafür sorgen können, dass die US-Kollegen die Regeln im Bereich des Meldewesens einhalten, droht ihm im schlimmsten Fall eine empfindliche Strafe. Aber darüber möchte man bei dem Institut nicht nachdenken. "Wir stehen selbstverständlich zu unserem Versprechen und der Verpflichtung, mit den US-Regulierungsbehörden eng zusammenzuarbeiten", teilte die Deutsche Bank mit.

Die Deutsche Bank ist in der letzten Dekade durch eine ganze Reihe von Compliance-Versäumnissen aufgefallen. Das führte zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Die Bank kündigte einen Kulturwandel an, doch es gibt weiter Probleme mit den Behörden. So haben in diesem Frühjahr die Bankenaufseher der New Yorker Niederlassung der US-Notenbank Fed der Deutschen Bank einen wenig schmeichelhaften Untersuchungsbericht zugesandt. Adressaten waren Sewing, Amerika-Chefin Christiana Riley sowie Edward Kangas, Aufsichtsratschef der Bank in den USA. Die Untersuchung beruhte auf Prüfungen im Jahr 2019 und Anfang 2020. Darin wurde die Organisation des US-Geschäfts mit der Note 4 bewertet, die zweitschlechteste Bewertung auf der Skala. Die US-Geschäfte wiesen in "signifikantem" Umfang "ernsthafte Schwächen" auf und das Management sei bislang daran gescheitert, die Probleme zu lösen. Es bestünden zudem Zweifel, ob die Bank jemals als "gut gemanagt" eingestuft werden könne - diese Bewertung habe die Bank seit 2012 nicht erreicht.

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