Deutsche Bank:Dubiose Beraterverträge

Lesezeit: 2 min

US-Behörden haben die Deutsche Bank aufgefordert, eine Vergleichsstrafe in Höhe von 125 Millionen Dollar zu zahlen. Das Geldhaus habe gegen das Antikorruptionsgesetz verstoßen. Im Bild der Sitz der Deutschen Bank in New York. (Foto: Levine-Roberts/imago)

Wegen Verstößen gegen das Antikorruptionsgesetz muss die Deutsche Bank erneut eine Vergleichsstrafe zahlen. Das Geldhaus hatte in mehreren Ländern versucht, über zweifelhafte Beraterverträge an Geschäfte zu gelangen.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Investmentbanker oder Vermögensverwalter, die um neue Kunden buhlen, überzeugen diese im Idealfall mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Oder aber sie zahlen einfach Bestechungsgelder: Locken dubiose Berater mit Gefälligkeiten, teuren Geschenken und Praktika für Angehörige. So hat es die Deutsche Bank zwischen 2009 und 2017 in vielen Hundert Fällen versucht, etwa in China, Russland, Italien und Saudi-Arabien. Die Compliance-Abteilung hatte mehrfach gewarnt, die Geschäftsbereiche aber wollten davon nichts wissen. Schließlich lockten die hohen Boni.

Bereits 2019 musste die Bank wegen solcher Praktiken eine Strafe von 16 Millionen Dollar an die US-Behörden zahlen, ähnlich wie einige andere Institute auch. Nun haben das US-Justizministerium und die US-Börsenaufsicht SEC das größte deutsche Geldhaus zu einer weiteren Vergleichszahlung von rund 125 Millionen Dollar verdonnert. "Hunderte Berater sind in dieser Zeit mandatiert worden", schreibt die SEC in ihrer Begründung. Frühere Vorstände der Bank und zahlreiche regionale Führungsgremien hätten von diesen Mandaten gewusst und diese genehmigt.

Die Deutsche Bank habe sich in dieser Zeit "ungerechtfertigt" um 35 Millionen Dollar bereichert, gegen das Antikorruptionsgesetz "Foreign Corrupt Practices Act" verstoßen und rund sieben Millionen Euro für Berater unsauber bilanziert. Der zweite Teil des Vergleichs betrifft Preismanipulationen einiger Deutsche-Bank-Finanzprofis im Handel mit Edelmetallkontrakten. Bis 2016 habe die Bank zudem nichts gegen diese ihr bekannten Schwächen in der Bilanzierung und bei den internen Kontrollen unternommen.

Es bleibt offen, wofür ein Steuerrichter in Italien Geld bekommen hat

Die Bank zahlte demnach zum Beispiel von 2007 bis 2016 an einen Steuerrichter in Italien insgesamt 864000 Dollar, ohne dass es dafür eine erkennbare und legitime Gegenleistung gegeben habe. Dieser habe die Zahlungen angeblich für die Vermittlung von Kunden bekommen, was aber gar nicht passiert sei. Wofür er das Geld dann bekommen hat, bleibt offen. Zwischen April 2011 und Mai 2013 bezahlte die Bank zudem einen Berater in China, der sich als enger Freund eines Regierungsvertreters auswies, um zusammen mit einer staatlichen Gesellschaft einen Energiefonds aufzusetzen.

Zwischen 2011 bis 2012 wiederum wollte die Bank den früheren Innenminister und Kronprinz von Saudi-Arabien als Kunden gewinnen. Für die kurz zuvor erfolgte Vermittlung dieses Mandats glaubte das Institut aber eine Gebühr an eine mit dem Prinzen bekannte Beraterin entrichten zu müssen, die sich später auf 1,1 Millionen Dollar summierte. Solche Vermittlerprämien sind üblich, allerdings nicht im Nachhinein und schon gar nicht ohne Gegenleistung. Obwohl diese Prämie also gegen die internen Vorgaben der Bank verstieß, genehmigten Mitarbeiter die Zahlung. Sie floss sogar auf ein Konto der Deutschen Bank im Steuerparadies British Virgin Islands BVI.

Der Vergleich mit den US-Behörden war nun offenbar Teil eines größeren Kehraus im Finanzministerium. Vor dem Regierungswechsel wurden noch einmal zahlreiche Fälle beendet, so stimmte auch der Flugzeughersteller Boeing einer Vergleichszahlung von mehr als 2,5 Milliarden US-Dollar zu nach Abstürzen des 737 Max.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte die Ermittlungen eingestellt

Während die US-Behörden derlei Praktiken in der Regel streng verfolgen, gab es seitens der deutschen Behörden keine nennenswerten Strafen dazu. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte zwar wegen der Zahlung an die saudische Vermittlerin gegen zehn Beschuldigte wegen des Verdachts der Bestechung und Bestechlichkeit beziehungsweise der Beihilfe ermittelt, dies aber Anfang April 2020 eingestellt. Der Tatverdacht habe nicht mit hinreichender Sicherheit erhärtet werden können, sagte ein Sprecher der Behörde.

Indirekt ist die Bank derzeit aber noch im Fokus der französischen Antikorruptionsbehörde. Ende 2019 hatten die Frankfurter ihr Hedgefonds-Geschäft an die französische Großbank BNP Paribas verkauft. BNP jedoch hatte zur Anbahnung des Geschäfts einen Berater engagiert, dessen Gegenleistung nicht klar war.

Die Deutsche Bank teilte mit, man übernehme die Verantwortung für diese Vorgänge und habe mit erheblichen Verbesserungsmaßnahmen darauf reagiert. Dem Vernehmen nach sind die Zahlungen durch Rückstellungen gedeckt. Die Bank wollte sich indes nicht dazu äußern, ob nun Ex-Manager in Regress genommen werden für die Strafzahlungen oder diejenigen, die noch im Haus tätig sind, arbeitsrechtliche Maßnahmen fürchten müssen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: