Deutsche-Bank-Prozess:Freisprüche in Aussicht

Deutsche Bank Co-CEO Fitschen Court Trial Begins In Munich

Auf der Anklagebank: Der frühere Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer.

(Foto: Joerg Koch/Getty)
  • Am 13. Oktober könnte das Verfahren gegen die Angeklagten im Deutsche-Bank-Prozess enden.
  • Die Staatsanwaltschaft konnte bisher nicht viele Punkte machen.
  • Eine Verurteilung, so der Richter, könne es nur geben, "wenn kein vernünftiger Zweifel an der Schuld besteht".

Von Klaus Ott

Viele Leute glauben, die Zahl 13 bringe Unglück. Napoleon führte nie an einem 13. in eine Schlacht. Der deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck unterzeichnete nie an einem 13. Verträge. Und US-Präsident Gerald Ford lud niemals 13 Gäste ein. Der Deutschen Bank hingegen soll diese Zahl Glück bringen. Im Prozess gegen Co-Chef Jürgen Fitschen und vier ehemalige Vorstandskollegen von ihm hat das Münchner Landgericht weitere Termine anberaumt, die bis in den Herbst reichen. Die Liste endet am 13. Oktober. An diesem Tag könnte, so hofft man im Kreise der Verteidiger, das Verfahren nach knapp einem halben Jahr enden. Mit Freisprüchen.

Die Zuversicht beruht nicht nur auf dem Umstand, dass Peter Noll, der Vorsitzende Richter, jetzt eine deutliche Mahnung an die Staatsanwaltschaft richtete. "Eins ist klar: Eine Verurteilung kommt nur in Betracht, wenn kein vernünftiger Zweifel an der Schuld besteht." Die Ankläger müssten Beweise liefern für ihren Vorwurf, Fitschen & Co. hätten den inzwischen verstorbenen Medienmagnaten Leo Kirch bei einem Streit vor dem Oberlandesgericht (OLG) München mit falschen Angaben um Schadenersatzansprüche in beträchtlicher Höhe betrügen wollen. Was Noll da sagte, war kein vorweggenommenes Urteil, das nicht. Aber es ließ aufhorchen. Schließlich hat die Staatsanwaltschaft in dem Prozess, der Ende April begonnen hatte und sich der Sommerpause nähert, bislang nicht viele Punkte gemacht.

Richter Noll und seine fünfte Strafkammer hatten schon vor Beginn des Verfahrens Zweifel geäußert an der Ausgangsthese der Ermittler. Die These lautet, die Deutsche Bank habe ihren einstigen Kunden Kirch entschädigen müssen für jenes TV-Interview vom Februar 2002, in dem der damalige Bankchef Rolf Breuer die Kreditfähigkeit des in finanzielle Nöte geratenen Medienunternehmers öffentlich bezweifelte. Solch einen Anspruch hatte das OLG festgestellt, woraufhin das Geldinstitut nach vielen Prozessen schließlich 925 Millionen Euro an Kirchs Erben und Gläubiger zahlte. Anschließend klagte die Staatsanwaltschaft Breuer, dessen Nachfolger Josef Ackermann, Fitschen und zwei Ex-Vorstände der Deutschen Bank wegen versuchten Prozessbetrugs im Streit vor dem OLG an.

Hatte Kirch keinen Anspruch auf Schadensersatz?

Das Landgericht ist im Strafverfahren gegen Fitschen & Co. allerdings nicht daran gebunden, wie das OLG den Fall gesehen hat. Jetzt werden die Karten neu gemischt. Kommen Noll und seine Richterkollegen zu dem Ergebnis, Kirch habe keine Schadenersatzansprüche gegen die Deutsche Bank gehabt, dann kann auch kein versuchter Prozessbetrug vorliegen. Darauf setzen die Angeklagten und ihre Anwälte. Im Kreise der Verteidiger heißt es, die "Verschwörungstheorie" der Staatsanwaltschaft sei in sich zusammengefallen. Darin sind sich die Anwälte einig. "Wir haben alle ein gutes Gefühl", sagt einer der Verteidiger. Sie sind sich aber uneinig, wie man nun vorgehen soll. Den einen kann es offenbar nicht schnell genug gehen mit einem Ende des Prozesses. Die anderen wollen ganz bewusst nicht Druck machen. "Ein Vorsitzender Richter, den man bedrängt, fühlt sich herausgefordert."

Die Staatsanwaltschaft München I will auf keinen Fall klein beigeben. Denn das wäre eine heftige Niederlage für Manfred Nötzel, den Chef der Ermittlungsbehörde, und seine Chefanklägerin Christiane Serini. In der Sommerpause wollten die Strafverfolger "Kassensturz" machen und ihre weitere Vorgehensweise besprechen, heißt es aus Behördenkreisen über die Strafverfolger. Kassensturz, ein passendes Wort. Die Staatsanwaltschaft hat sich in den vergangenen Jahren mehrmals mit Geldauflagen aus der Affäre gezogen, als große Wirtschaftsprozesse nicht in ihrem Sinne verliefen. Eine Geldauflage ist keine Strafe, aber auch kein Freispruch. Angeklagte lassen sich auf diese Art von Deal ein, um ein Verfahren, das zu ihren Gunsten läuft, aber noch lange dauern würde, schnell zu beenden. Um sich also Zeit zu kaufen. Für Ankläger ist das eine gesichtswahrende Lösung. Nach dem Motto, irgendetwas war schon dran an den Vorwürfen.

"Wenn jemand mit der weißen Fahne kommen muss, dann die Staatsanwaltschaft"

Der frühere Deutsche-Bank-Chef Breuer hat in einem ersten Strafprozess um sein verhängnisvolles TV-Interview über Kirch am Ende 350 000 Euro gezahlt. Als vor einem Jahr der München Schmiergeldprozess gegen Formel-1-Chef Bernie Ecclestone ins Stocken geriet, handelte Chefermittler Nötzel persönlich mit dem Renn-Boss die bisher höchste und spektakulärste Geldauflage in Deutschland aus. 100 Millionen Dollar. Dollar deshalb, damit es eine dreistellige Millionenzahl war. Nötzel hat viele große Wirtschaftsverfahren vorangetrieben, gegen Banken, im Schmiergeldfall Siemens; er hat von Konzernen mehr als eine Milliarde Euro für die Staatskasse eingetrieben. Ein Freispruch für die Deutschbanker wäre für den Chefermittler in seinem wohl letzten Amtsjahr bei der Staatsanwaltschaft München I eher unschön.

Zum Deutsche-Bank-Prozess ist Nötzel mal als Zuhörer gegangen. Für einen Behördenchef ist das eher ungewöhnlich. Es zeigt, wie sehr der Prozess ihn umtreibt. Nötzel ist keiner, der schnell aufgibt. In Behördenkreisen heißt es über die Staatsanwaltschaft, sie sehe noch Chancen für ihre Anklage; sie habe "noch viel Stoff". Am 13. Oktober muss also nicht unbedingt Schluss sein. Andererseits wäre auch ein Deal möglich. In den Reihen der Verteidiger sieht man allerdings keinen Grund, auf die Ermittler zuzugehen. "Wenn jemand mit der weißen Fahne kommen muss, dann die Staatsanwaltschaft."

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