Deutsche-Bank-Prozess:Alles wieder von vorne

Former Deutsche Bank Chief Executive's Ackermann and current   co-CEO Fitschen arrive in a courtroom in Munich

Zwei Banker vor Gericht: Jürgen Fitschen (li.) und Josef Ackermann.

(Foto: REUTERS)

Die Staatsanwaltschaft legt Revision im Strafverfahren gegen die Ex-Chefs der Deutschen Bank ein. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Von Stephan Radomsky

Es wird nichts mit dem gemütlichen Ruhestand für Jürgen Fitschen. Und auch nicht für seine Vorgänger an der Spitze der Deutschen Bank, Josef Ackermann und Rolf-Ernst Breuer - jedenfalls wenn es nach der Staatsanwaltschaft München I geht. Die verlangt nun eine Neuauflage des Strafverfahrens gegen die drei ehemaligen Banker und hat dafür jetzt ihre Begründung eingereicht.

Der Prozess gegen Fitschen, Ackermann und Breuer war einer der spektakulärsten Wirtschaftsstrafprozesse der deutschen Geschichte, verbissen geführt von Anklägern und Verteidigern. Der Vorwurf: versuchter Prozessbetrug im jahrelangen Schadenersatz-Streit im dem pleitegegangenen Medienunternehmer Leo Kirch. So saßen drei Generationen Deutsche-Bank-Chefs auf einer Anklagebank, Fitschen war zu diesem Zeitpunkt noch im Amt. Er und die anderen Angeklagten musste beinahe ein Jahr lang Woche für Woche zur Verhandlung erscheinen. Am Ende aber urteilte die 5. Strafkammer: Freispruch für alle Angeklagten. "Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt", sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll bei der Urteilsverkündung. Aber auch: "Wir konnten es nicht restlos aufklären, deshalb müssen wir der Unschuldsvermutung folgen."

Die Staatsanwaltschaft sieht das nun nach dem Studium der 268 Seiten starken Urteilsbegründung und der Verhandlungsprotokolle anders. In ihrer Revisionsbegründung greift sie sieben formale Punkte in dem Verfahren an, beispielsweise Beweisanträge, die nicht von Richter Noll und seinen Kollegen hätten abgelehnt werden dürfen. Darüber hinaus rügen die Strafverfolger allgemein eine lückenhafte und widersprüchliche Beweisführung des Gerichts und fordern deshalb einen erneuten Prozess gegen Fitschen, Ackermann und Breuer. Die Verhandlung müsste dann eine andere Münchner Strafkammer führen.

Die Begründung kommt fristgerecht, obwohl der Freispruch für die drei ehemaligen Bankchefs sowie Ex-Vorstand Tessen von Heydebreck und den ehemaligen Aufsichtsratschef Clemens Börsig bereits Ende April ergangen war. Es dauerte aber einige Monate, bis das Gericht alle Dokumente fertig- und zugestellt hatte. Erst danach lief die Frist für die Staatsanwaltschaft. Die Freisprüche für Börsig und Heydebreck ficht sie dabei nicht an, die beiden Manager haben damit in der Causa Kirch endgültig Ruhe.

Ob die Ankläger aber wirklich den gewünschten neuen Anlauf gegen die drei ehemaligen Deutsche-Bank-Chefs bekommen, darüber muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. In der Sache werden die Karlsruher Richter dabei nicht verhandeln, sie prüfen lediglich das Urteil des Landgerichts auf die Beschwerden der Staatsanwälte. Entweder bestätigt der Bundesgerichtshof dann den Freispruch oder er hebt ihn auf und verweist den Fall zurück nach München. Wie lange es bis zu dieser Entscheidung dauern wird, ist nicht absehbar. Im Untreue-Fall HSH Nordbank vergingen beispielsweise mehr als zwei Jahre, bevor der BGH vergangene Woche die Freisprüche für die Vorstände um Ex-Chef Dirk Jens Nonnenmacher wieder aufhob. Fitschen, Ackermann und Breuer müssen sich noch eine Weile gedulden, bis sie endgültig wissen, wie gemütlich ihr Ruhestand wird.

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