München:Alle Angeklagten im Deutsche-Bank-Prozess freigesprochen

München: Die Ex-Chefs Rolf Breuer und Josef Ackermann und der noch amtierende Vorstandsvorsitzende Jürgen Fitschen (v.l.n.r.).

Die Ex-Chefs Rolf Breuer und Josef Ackermann und der noch amtierende Vorstandsvorsitzende Jürgen Fitschen (v.l.n.r.).

(Foto: dpa/Reuters/dpa)

Im Prozess um versuchten Prozessbetrug werden die Deutsche-Bank-Granden Breuer, Ackermann und Fitschen freigesprochen - eine schwere Schlappe für die Staatsanwaltschaft.

Aus dem Gericht von Harald Freiberger

Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen und vier frühere Spitzenbanker sind vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs freigesprochen worden. Das verkündete das Landgericht München I.

Fast ein Jahr dauerte der Prozess gegen einen aktuellen und zwei frühere Chefs der Deutschen Bank. An 34 Verhandlungstagen klärte der Richter, ob Jürgen Fitschen, Josef Ackermann und Rolf Breuer vor fünf Jahren das Gericht belogen haben. Nun das Urteil: Die Angeklagten werden allesamt freigesprochen - eben Breuer, Ackermann und Fitschen auch die ehemaligen Vorstandsmitglieder Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck. Es ist eine schwere Niederlage für die Staatsanwaltschaft.

Der Ausgang des Prozesses war vorherzusehen. Der Vorsitzende Richter Peter Noll hatte mehrmals angedeutet, was er von den Vorwürfen der Staatsanwälte hält: nichts. Unverblümt nahm er das Ergebnis bereits vor zwei Wochen vorweg. "Die Hauptverhandlung hat nach bisherigem Stand ergeben, dass die angeklagten Vorwürfe unbegründet sind", sagte er. "Die Theorie einer Verschwörung hat sich nicht bestätigt."

Die Staatsanwälte hatten hohe Strafen gefordert

Das Urteil könnte eindeutiger nicht sein: Freispruch auf der ganzen Linie für den aktuellen Co-Chef Fitschen, seinen Vorgänger Ackermann, seinen Vorvorgänger Breuer und zwei weitere Ex-Top-Manager der Bank. Die Anklage lautete auf Prozessbetrug. Die Manager sollen das Gericht vor fünf Jahren im Kirch-Prozess belogen haben, um drohende Schadenersatzzahlungen über zwei Milliarden Euro von der Bank abzuwenden. Sie hätten sich dabei abgesprochen, warf ihnen die Staatsanwaltschaft vor. Um den Vorwurf zu beweisen, konfiszierte sie in einer Razzia in der Frankfurter Zentrale auch regalweise Akten.

Die Staatsanwälte hatten hohe Strafen gefordert. Breuer sollte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt werden, Ackermann zu zweieinhalb Jahren, Fitschen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie zur Zahlung von zwei Millionen Euro.

Der Richter folgte den Anklägern nicht. In seinen Augen ist an den Vorwürfen nichts dran. Die "angebliche Absprache, vor dem Oberlandesgericht falsch auszusagen, ist in der Hauptverhandlung nicht bewiesen worden", sagte er. Die zahlreichen Akten, mit denen sich das Gericht beschäftigte, belegten lediglich, dass sich die Angeklagten mit anwaltlicher Hilfe auf ihre Aussage vorbereiteten. Das sei aber nicht überraschend, da die Vorgänge, zu denen sie 2010 befragt wurden, damals bereits neun Jahre zurücklagen.

Erst vor vier Wochen gab es einen Vergleich - Breuer zahlt 3,2 Millionen Euro

Es ging um das berühmt-berüchtigte Fernsehinterview, in dem der damalige Vorstandschef Breuer 2001 die Pleite des Medienkonzerns Kirch angedeutet hatte ("nach allem, was man hört und liest ..."). Kirch, der 2011 verstarb, verklagte die Deutsche Bank daraufhin, weil Breuer damit die Pleite seines Konzerns erst ausgelöst habe. Zwölf Jahre dauerte der Prozess. Im Jahr 2013 einigte man sich in einem Vergleich auf eine Zahlung von 928 Millionen Euro.

Erst vor vier Wochen schloss die Deutsche Bank wiederum einen Vergleich mit Breuer und dessen Manager-Haftpflichtversicherung. Breuer zahlt der Bank 3,2 Millionen Euro, die Versicherung 90 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft wollte zum Schluss noch die Herausgabe eines Rechtsgutachtens erzwingen, das die Juristen der Deutschen Bank dazu für den Aufsichtsrat erstellt hatten. Nach Angaben der Bank enthält es keine neuen Erkenntnisse. Das Gericht folgte dieser Ansicht. Auch ein Einspruch der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht brachte nichts mehr. Sie wies den Antrag zurück. Endgültig erledigt ist die Angelegenheit damit aber immer noch nicht: Die Staatsanwaltschaft kündigte an, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu prüfen.

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