Süddeutsche Zeitung

Deutsche Bank:Nicht abgesprochen 

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil des Landgerichts gegen drei ehemalige Vorstandschefs des Finanzinstituts. Es gebe keine Widersprüche, Lücken oder falsche Begründungen, fanden die obersten Richter.

17 Jahre nach der Pleite des Medienkonzerns Kirch kann die Deutsche Bank einen Schlussstrich ziehen und Schuldzuweisungen und Vertuschungsvorwürfe hinter sich lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die Freisprüche der ehemaligen Vorstandschefs Rolf Breuer, 81, Josef Ackermann, 71, und Jürgen Fitschen, 71. Damit ist ein Urteil des Münchner Landgerichts rechtskräftig. Eine Strafverfolgung muss keiner der drei mehr befürchten (Az. 1 StR 219/17). In dem Verfahren gegen die frühere Führungsriege ging es um angeblichen Betrug. Die Staatsanwaltschaft hatte die Manager in Verdacht, in einem Zivilprozess um Schadenersatz falsch ausgesagt zu haben - in Absprache. Damit hätten Breuer, Ackermann und Fitschen, die von 1997 bis 2016 nacheinander die Bank führten, das Institut vor Milliarden-Zahlungen bewahren wollen.

Das Landgericht München I hatte sich ein ganzes Jahr Zeit genommen, diese Vorwürfe zu prüfen, um dann am 25. April 2016 zu einem klaren Urteil zu kommen: "Keiner der Angeklagten wollte falsche Angaben machen." Und weiter: "Eine entsprechende Absprache gab es nicht." Ein Urteil auf 268 Seiten, das für die obersten Strafrichter des BGH keine Fragen offen lässt. Das Landgericht habe "sorgfältig und eingehend begründet, weshalb es von der Schuld der Angeklagten nicht überzeugt war", meint der Senat. Die Beweiswürdigung sei tragfähig. Widersprüche, Lücken oder falsche Begründungen gebe es nicht.

Der Vorsitzende Richter Rolf Raum braucht keine zehn Minuten, um die Revision der Staatsanwaltschaft abzuschmettern. Damit geht eine Geschichte zu Ende, die fast schon unendlich schien. Sie beginnt mit einem Interview Breuers am 3. Februar 2002. Angesprochen auf die hohen Schulden des Medienmoguls Leo Kirch sagt er dem Sender Bloomberg TV: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Zwei Monate später muss Kirch Insolvenz anmelden. Die Schuld wird er bis zu seinem Tod 2011 der Deutschen Bank und Breuer geben. Es folgt eine Welle aufsehenerregender Prozesse. Abschließend geklärt wird die Schuldfrage nicht. Anfang 2014 einigt sich das Geldhaus mit den Kirch-Erben auf einen Vergleich und zahlt 925 Millionen Euro. Was bleibt, ist der alte Vorwurf: Breuer habe Kirchs Kreditwürdigkeit mit dem Interview absichtlich erschüttern wollen - um die Zerschlagung der Mediengruppe zu betreiben. Die Deutsche Bank habe es dabei auf das Mandat für die Umstrukturierung abgesehen gehabt. Für das Münchner Landgericht eine Verschwörungstheorie ohne Grundlage. Breuer sei von dem Reporter überrascht worden und habe unbedacht reagiert. Der Prozess, in dem noch zwei andere Bank-Manager angeklagt waren, endet 2016 mit fünf Freisprüchen.

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Sie ist überzeugt, dass hinter Breuers Antwort mehr stecken muss, eine Art Komplott. Um das zu vertuschen, habe die Führungsriege in dem Schadenersatz-Prozess vor dem Oberlandesgericht München 2011/12 ihre Aussagen abgestimmt. Breuer und Ackermann wollen die Ankläger dafür im Gefängnis sehen. Für Fitschen fordern sie eine Bewährungsstrafe. Auch die Deutsche Bank soll für ihre Vorstandschefs geradestehen und eine Million Euro Geldbuße zahlen. Mit dem BGH-Urteil ist das alles vom Tisch. Die Richter sehen nicht den geringsten Anlass, den Prozess neu aufzurollen. Die rechtlichen Anforderungen hingen maßgeblich davon ab, wie stark der Tatverdacht sei, sagt der Senatsvorsitzende Rolf Raum bei der Urteilsverkündung. "Hier lag schon kein erheblicher Verdacht vor."

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SZ vom 02.11.2019 / dpa
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