Geldwäsche:Bußgeld für die Deutsche Bank

Geldwäsche: Doppeltürme der Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt.

Doppeltürme der Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt.

(Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Das Geldhaus zahlt nach Geldwäsche-Ermittlungen sieben Millionen Euro. Hintergrund waren Transaktionen des Assad-Clans.

Von Meike Schreiber und Jan Diesteldorf, Frankfurt

Die Razzia zu den Vorgängen liegt erst drei Monate zurück, nun hat die Deutsche Bank dazu eine Geldbuße der Staatsanwaltschaft Frankfurt akzeptiert: Insgesamt 7,01 Millionen Euro zahlt das größte deutsche Geldhaus, es geht um verspätete Geldwäscheverdachtsmeldungen. Hintergrund waren Transaktionen von Rifaat al-Assad, Onkel des syrischen Machthabers Bashar al-Assad, bei denen die Deutsche Bank zumindest durchleitende Bank (Korrespondenzbank) war. Ein Pariser Berufungsgericht hatte Rifaat al-Assad vergangenes Jahr in Abwesenheit zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Er ist unter anderem bekannt als "Schlächter von Hama", seit er vor Jahrzehnten einen Aufstand in Syrien blutig niederschlagen ließ. Die Bank akzeptierte das Bußgeld, das Verfahren sei damit abgeschlossen, teilte das Institut mit und betonte, Rifaat sei niemals Kunde gewesen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie habe 701 Fälle leichtfertigen Unterlassens von Geldwäscheverdachtsmeldungen festgestellt. Banken sind dazu verpflichtet, verdächtige Zahlung unverzüglich an die Behörden zu melden, andernfalls droht mindestens ein Bußgeld. Die Deutsche Bank hatte in den vergangenen Jahren immer wieder Strafen gezahlt für verspätete Geldwäscheverdachtsmeldungen. Seit 2018 überwacht zudem ein Sonderbeauftragter der Finanzaufsicht Bafin die Kontrollen des Instituts in diesem Bereich.

Die Ermittlungen zu Rifaat al-Assad hatte sich die Deutsche Bank am Ende selbst eingehandelt, nachdem sie verdächtige Transaktionen 2020 nachgemeldet hatte. Im aktuellen Fall hatte die Deutsche Bank die Zahlungen aber lediglich von einem anderen Institut, einer Filiale der dänischen Jyske Bank in Gibraltar, durchgeleitet. Der zwischenzeitlich erhobene Vorwurf der Beihilfe zur Geldwäsche, der die Grundlage der Durchsuchung der Frankfurter Zentrale Ende April bildete, konnte die Bank daher ausräumen. Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen gegen unbekannt wegen Verdacht der Beihilfe zur Geldwäsche mangels Tatverdachts eingestellt. Die Behörde wirft der Bank jedoch vor, sie hätte bereits 2017 die Geschäftsbeziehung zu der Bank in Gibraltar "auf Geldwäscherelevanz" prüfen müssen. Anlass gegeben hätte etwa eine Prüfung der dänischen Finanzaufsicht. Zudem habe die Deutsche Bank in Spanien Konten für Angehörige der Familie al-Khayer unterhalten, die den Assads nahe stehen.

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