Deutsche Bank:Fitschen, Ackermann und Breuer müssen vor Gericht

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  • Der aktuelle Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen muss sich wegen Verdachts auf versuchten Prozessbetrugs verantworten.
  • Mit ihm auf der Anklagebank sitzen unter anderem die früheren Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann und Rolf Breuer.
  • Eine Strafverfolgerin hat nachgezählt, dass es Fitschen bei einem Zeugenauftritt in der Kirch-Sache 25 Mal an der "notwendigen Erinnerung" gefehlt hat.

Von Hans Leyendecker und Klaus Ott, München

Über das Innenleben einer Bank, das Eigenleben einer Rechtsabteilung und eine Welt, die hausintern in "Pros" und "Cons" (volkstümlich "Pro" und "Contra") eingeteilt ist, wird die Öffentlichkeit ab Ende April vermutlich eine Menge erfahren. Dann beginnt vor der 5. Strafkammer des Münchner Landgerichts der Prozess gegen den Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, 66, sowie gegen vier ehemalige Vorstände des größten deutschen Geldinstituts wegen Verdachts auf Prozessbetrug.

Ein spektakulärer Prozess, ein ungewöhnlicher Prozess. Schon die Anklageschrift ist nicht gewöhnlich - sie ist 627 Seiten dick. Fast ein Roman.

Die Akten, die der Strafkammer zugestellt wurden, umfassen 143 Bände. Darunter 33 Bände Ermittlungsakten, 32 Beweismittelbände, 44 Bände Fallakten, zahlreichen Beiakten sowie ein Sonderband mit vertraulichen Unterlangen aus der Deutschen Bank. Weiter gehören zu den Akten 26 Bände mit Kopien aus dem Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München, vor dem der Rechtsstreit um Schadenersatzforderungen der Kirch-Erben gegen die Deutsche Bank und deren Ex-Chef Rolf Breuer ausgetragen wurde.

Krachend verloren

Bei einem Vergleich hatten am Ende nach all dem Gezerre die Kirch-Erben 925 Millionen Euro erhalten. Kirch (selig) siegte. Die Deutsche Bank verlor krachend. Der neue Prozess ist gewissermaßen das Erbe des alten Rechtsstreits. Spektakulär wird er auf jeden Fall werden.

Noch nie saßen so viele ehemalige oder aktive Dax-Vorstandschefs auf der Anklagebank wie in dem Prozess, den der vorzügliche Vorsitzende Richter Peter Noll Ende April eröffnen wird. Neben Fitschen und Breuer ist auch Josef Ackermann angeklagt, der Vorgänger von Fitschen. Ackermann ist erfahren im Umgang mit der Justiz. Er stand im Mannesmann-Prozess wegen Verdachts auf Untreue vor Gericht und zahlte 2006 rund 3,2 Millionen Euro. Das Verfahren wurde eingestellt.

Neben dem Trio müssen auch Clemens Börsig, der mal Aufsichtsratschef der Bank war, und das ehemalige Vorstandsmitglied Tessen von Heydebreck auf die Anklagebank. Dem 70-jährigen Heydebreck hat auch Reue nicht geholfen. Er könne sich "heute immer noch steinigen" für den Fehler, den er im Kirch-Verfahren gemacht habe, hat er bei einer Vernehmung gesagt.

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Der Prozess wirft natürlich einige Fragen auf, die nichts oder wenig mit dem Verfahrensgegenstand zu tun haben. Schadet ein solches Hauptverfahren einem Geldinstitut? Das ist heutzutage fast eine Radio-Eriwan-Frage. Im Prinzip schon, andererseits tritt die Deutsche Bank mit ihren fast zahllosen Rechtshändeln ohnehin wie eine riesige Rechtsabteilung mit angeschlossenem Bankgeschäft auf. Also: Es hat schon größere Image-Schäden gegeben als die Eröffnung eines solchen Prozesses. Wichtiger noch: Was bedeutet das für Fitschen, den Co-Chef? Der Fall Ackermann hat gezeigt, dass ein Vorstandschef die Mühen einer Gerichtsverhandlung durchaus mit seinem Arbeitsalltag vereinbaren kann. Schlecht nur für Fitschen, dass meist dienstags verhandelt werden soll. An Dienstagen finden oft Vorstandssitzungen statt.

Fitschens Co-Chef-Kollege ist Anshu Jain, mit dem er sich demonstrativ gut versteht. Die Akten der Bank im Fall Kirch zeigen zwar, dass zwischen Schein und Sein manchmal sehr große Unterschiede bestehen, aber es wäre verfrüht anzunehmen, dass Gefolgsleute von Jain (das sind meist die Profiteure bei Wechseln) schon auf eine Zeit nach Fitschen hoffen dürfen.

Fehlende "notwendige Erinnerung"

Warum Fitschen auf die Anklagebank geriet, ist eine ganz eigene Geschichte. Der Co-Chef will nichts gewusst haben, er konnte sich an kein Dokument erinnern und angeblich hat ihn niemand auf irgendetwas hingewiesen, was falsch lief. So ähnlich hat die Oberstaatsanwältin Christiane Serini die Rolle von Fitschen im Kirch-Fall beschrieben.

Einfacher gesagt: Er soll es versäumt haben, reinen Tisch zu machen.

Die Strafverfolgerin hat nachgezählt, dass es Fitschen bei einem Zeugenauftritt beim OLG 25-mal an der "notwendigen Erinnerung" gefehlt habe, aber es sei offenkundig gewesen, dass Fitschen durch die "permanenten Hinweise", dass er alles nicht mehr so genau wisse, nur einen Spagat versucht habe: Er wollte, so sieht es jedenfalls die Oberstaatsanwältin, möglichst keine falschen Angaben vor dem OLG machen, und gleichzeitig nicht die Prozessstrategie der Bank im Kirch-Verfahren kaputt machen. Ohne Fitschen wären die Tricksereien nicht gegangen. Die Strafverfolgerin geht bei den Angeklagten von einem "gemeinsamen Tatplan" aus. Ob der wirklich so gemeinsam war oder ob manche meinten, das bekomme man schon mit ein bisschen Schwindeln hin, oder ob an den Vorwürfen nichts dran ist, wird sich zeigen.

Es wird, das lässt sich schon jetzt ahnen, vor Gericht kräftig gestritten werden. Sogar über Übersetzungen. Die Protokolle deutscher Dax-Unternehmen werden in englischer Sprache abgefasst und durch die Anklageschrift zieht sich angesichts einer bestimmten Konstellation die Frage, ob eine Aussage wie "DB has been asked" bedeute, dass das Institut gefragt worden sei, oder ob es bedeute, wie die Rechtsvertreter der Deutschen Bank meinten, wenn die Bank mal gefragt werden würde. Bitte nicht noch mal! "Has been asked" meint: "Wurde gefragt". Die Anklage wurde zwar ohne rechtliche Hinweise zugelassen, aber Richter Noll hat in einem frischen Vermerk bekundet, dass er an einer wichtigen These des OLG im Schadenersatzprozess "erhebliche Zweifel" habe. Deshalb wird die Strafkammer vermutlich die OLG-Ergebnisse prüfen und manches neu aufrollen.

© SZ vom 03.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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