Deutsche Bank:Ackermann will nicht aussagen

Fortsetzung Prozess gegen Deutsche-Bank-Manager

Beruft sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht: Der Ex-Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ex-Chef der Deutschen Bank scheut Postbank-Verfahren.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Es ist eine Frage, die nicht nur die Gerichte bereits seit Jahren beschäftigt, dahinter steht auch eines der großen bekannten Rechtsrisiken der Deutschen Bank: Hat das Geldhaus den Aktionären der Postbank zu wenig für deren Aktien gezahlt, als man das Bonner Institut im Jahr 2010 übernommen hat? Gab es also womöglich Absprachen zwischen der Deutschen Bank und dem Großaktionär Deutsche Post, weswegen die Deutsche Bank in Wirklichkeit schon viel früher die Kontrolle über die Tochter hatte? Dies aber hätte ein zeitigeres und damit höheres Übernahmeangebot erforderlich gemacht, sagen ehemalige Aktionäre der Postbank, die sich bei der Übernahme des Instituts benachteiligt sehen und daher vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gegen die Deutsche Bank klagen (Az. 13 U166 11). Um diese Fragen zu klären, hatte das Gericht ab diesem Herbst siebzehn Zeugen vor allem aus der damaligen Führung der Deutschen Bank sowie der Deutschen Post geladen.

Zwei der prominenteren Zeugen aber werden dem Gericht womöglich nicht helfen. Wie ein Sprecher des OLG Köln bestätigte, berufen sich der frühere Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann sowie Rainer Neske, bis 2015 Privatkundenvorstand der Deutschen Bank und heute Chef der Landesbank Baden-Württemberg, auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Die Anwälte von Ackermann - und ähnlich auch die von Neske - begründeten einen entsprechenden Antrag im August damit, dass ein Zeuge die Aussage verweigern können muss, wenn er sich "in die Gefahr bringen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden". Dies sei gegeben unter anderem wegen einer Strafanzeige gegen frühere Vorstände der beteiligten Unternehmen wegen Prozessbetrug. Zwar habe die Staatsanwaltschaft Köln abgelehnt, deshalb zu ermitteln, die Gefahr für Ackermann bleibe aber bestehen.

Die Anwälte der klagenden Aktionäre, vertreten durch die Verlagsgesellschaft Effecten-Spiegel, interpretieren dies als Schuldeingeständnis. Weder Ackermanns Anwälte noch ein Sprecher von Rainer Neske wollten sich dazu äußern. Zuvor hatte auch Stefan Krause, der die Übernahme als Finanzvorstand der Deutschen Bank begleitet hat, erfolgreich von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Ob auch Ackermann und Neske mit ihrer Argumentation durchkommen, ist offen. Für eine Zeugnisverweigerung gibt es hohe Hürden. Ein Sprecher des Gerichts teilte mit, es sei noch nicht absehbar, wann der Senat über die Anträge entscheide. Andere geladene Zeugen wie Post-Chef Frank Appel oder Ex-Postbank-Chef Wolfgang Klein werden sich der Befragung dem Vernehmen nach wohl nicht entziehen.

Dass man wirklich zahlen muss, hält man bei der Bank wohl für unwahrscheinlich

Inklusive Zinsen geht es bei der Klage um mehr als eine Milliarde Euro. Bislang hat die Bank dafür nach SZ-Informationen so gut wie keine Rückstellungen, sondern nur sogenannte Eventualverbindlichkeiten in Höhe von zuletzt rund 1,3 Milliarden Euro gebildet. Dass man wirklich zahlen muss, hält man bei der Bank also für unwahrscheinlich. Im Frühjahr 2019 hatte das OLG Köln die Bank allerdings aufgefordert, wesentliche Vertragsunterlagen im Original vorzulegen, was die Kläger als großen Erfolg werteten. Sie werfen der Bank vor, die Unterlagen absichtlich zurückzuhalten. Ein Sprecher der Deutschen Bank bestätigte, dass die Unterlagen eingereicht wurden, wollte sich zu allem Weiteren aber nicht äußern. Die Bank hatte sich in zwei Schritten bei der Postbank beteiligt. Zunächst übernahm sie knapp 30 Prozent, sicherte sich die Mehrheit aber erst zwei Jahre später. Erst dann machte sie den übrigen Aktionären ein Angebot - zu günstigeren Konditionen.

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