Süddeutsche Zeitung

Deutsche Bahn:Verhärtete Fronten

Lesezeit: 1 min

Am frühen Dienstagmorgen endet zwar die dritte Streikwelle. Eine Einigung zwischen der Deutschen Bahn und der GDL ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Nach dem mehr als fünftägigen Streik bei der Deutschen Bahn können Reisende im Verlauf des Dienstags wieder mit einem normal funktionierenden Zugverkehr rechnen. Ab Dienstagmorgen 2.00 Uhr soll der Arbeitskampf beendet sein, zumindest die dritte Streikwelle. Erstmals im aktuellen Tarifstreit zog sich der Streik über ein ganzes Wochenende. Bei der vergangenen Streikwelle vor rund zwei Wochen hatte die Bahn bereits am Tag vor dem Streik-Ende damit begonnen, Zugpersonal und Fahrzeuge dorthin zu befördern, wo sie zum regulären Betriebsstart gebraucht wurden. So konnte der Zugbetrieb vergleichsweise schnell wieder anlaufen.

Eine Annäherung zwischen beiden Seiten ist allerdings nicht in Sicht. GDL-Chef Claus Weselsky betonte am Montag erneut, dass er derzeit keine Basis für Verhandlungen sehe. Die Gewerkschaft sei zu weiteren Gesprächen bereit, wenn ein verhandlungsfähiges Angebot von der Bahn komme, sagte Weselsky. Das sogenannte Angebot der Bahn sei nur eine vorgetäuschte Verbesserung.

Die Bahn hatte vergangene Woche ein Angebot unter anderem mit einer kürzeren Tariflaufzeit von 36 statt 40 Monaten vorgelegt. Außerdem stellte sie noch für dieses Jahr eine Corona-Prämie von bis zu 600 Euro in Aussicht. Weselsky lehnte das Angebot ab. Die Bahn wolle die GDL auf Lokführer und Zugbegleiter beschränken und dieser verweigern, Tarifverträge für die Werkstatt und Verwaltung abzuschließen, sagte Weselsky. Hier würden Grundrechte tangiert. Es solle dauerhaft verhindert werden, dass die GDL die Mehrheit im Betrieb habe. "Und dagegen wehren wir uns", sagte Weselsky.

Die GDL war am Wochenende erneut von mehreren Seiten für den Streik kritisiert worden, unter anderem vom Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Reiner Hoffmann. Dieser hatte der GDL vorgeworfen, "dass hier eine Berufsgruppe wie die Lokführer ihre partikularen Interessen gegen das Gesamtinteresse aller anderen Bahn-Beschäftigten durchsetzt". Weselsky wies das am Montag zurück.

Das Tarifeinheitsgesetz ist 2015 in Kraft getreten und sieht vor, dass in einem Unternehmen mit zwei Gewerkschaften nur der Tarifvertrag der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung angewendet wird. Bei der Bahn ist das aus Sicht des Konzerns meist die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5402180
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 07.09.2021 / dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.