Deutsche Bahn:Das ändert sich für Zugreisende

Deutsche Bahn: Vom 7. Juni an gelten neue Fahrgastrechte, das gefällt nicht allen.

Vom 7. Juni an gelten neue Fahrgastrechte, das gefällt nicht allen.

(Foto: Boris Roessler/dpa)

Von diesem Mittwoch an gelten bei der Deutschen Bahn neue EU-Regeln zu Entschädigungen. Verbraucherschützer kritisieren Verschlechterungen für Inhaber des Deutschlandtickets. Worauf sich Zugreisende einstellen müssen.

Von Sonja Salzburger

"Wegen Personen im Gleis verzögert sich unsere Weiterfahrt auf unbestimmte Zeit." Fast jeder Bahnreisende kennt diese Durchsage. Viele Fahrgäste blicken dann regelmäßig auf die Uhr: 15 Minuten Stillstand, 30 Minuten, 45 Minuten - ab einer Stunde Verspätung gibt es bei der Bahn 25 Prozent des Ticketpreises zurück, ab zwei Stunden sogar 50 Prozent, immerhin ein kleiner Trost. Der Grund für die Verspätung war bislang egal. Jetzt tritt die neue EU-Verordnung "über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" in Kraft. Damit ändert sich einiges. Ein Überblick.

In welchen Fällen bekommen Fahrgäste künftig kein Geld mehr zurück?

Bei Zugausfällen und -verspätungen müssen Bahnunternehmen in der EU nun keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund sind, auf die sie keinen Einfluss haben: Das sind etwa extreme Witterung, Polizeieinsätze, Kabeldiebstähle, Noteinsätze im Zug oder Menschen auf den Gleisen. Wobei die Bahn versichert hat, "normale" Unwetter nicht als "extreme Witterung" zu deuten und auch bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie der Jahrhundertflut im Ahrtal im Sommer 2021 kulant sein zu wollen. Bei Streiks oder Verspätungen aufgrund des maroden Schienennetzes haben Reisende weiterhin Anspruch auf Entschädigungen.

Bis wann müssen Fahrgäste ihre Entschädigungen beantragen?

Bislang hatten Fahrgäste ein Jahr lang Zeit, um einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Nun sind es nur noch drei Monate. Für die wenigsten Reisenden dürfte das problematisch sein, denn 97 Prozent fordern ihr Geld ohnehin zeitnah oder binnen eines Vierteljahres zurück.

Welche anderen Rechte haben Bahnreisende bei Verspätungen?

Von der neuen Verordnung unberührt ist weitgehend das Recht auf Hilfeleistungen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder bei Zugausfällen. Dann muss die Bahn ihre Fahrgäste angemessen mit Mahlzeiten und Getränken versorgen und sich gegebenenfalls auch um Hotelübernachtungen kümmern. Hier gibt es nur eine kleine Änderung: Sind außergewöhnliche Umstände die Ursache für die Zugausfälle, kann das Bahnunternehmen die Unterbringung im Hotel auf höchstens drei Nächte begrenzen, heißt es im Artikel 20 der Verordnung. So eine Einschränkung gab es vorher nicht.

Dürfen Reisende bei Verspätungen auch einen anderen Zug nehmen?

Fahrgäste können sich bei absehbaren Verspätungen von mehr als einer Stunde am Zielbahnhof aussuchen, ob sie sich den Fahrpreis erstatten lassen oder die Reise fortsetzen. Weiterfahren können sie bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt. Dabei dürfen sie ihre Weiterreise fortan auch selbst organisieren, mit Bahn- und Busverbindungen anderer öffentlicher Verkehrsdienste. Die dabei entstandenen Kosten können sie von der Bahn zurückfordern. Allerdings nur, wenn die vorher ihr Einverständnis gegeben oder dem Fahrgast innerhalb von 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrt keine Reisealternative mitgeteilt hat.

Was bedeuten die neuen Regeln für Inhaber des 49-Euro-Tickets?

Verpasst jemand, der mit einem Deutschlandticket zu einem Fernbahnhof unterwegs ist, um dort einen ICE zu nehmen, seinen Zug, weil die Regionalbahn Verspätung hat, bekommt er keine Entschädigung. Das Deutschlandticket gilt laut der neuen EU-Verordnung als "erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt". Die Konsequenz: Bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten dürfen Fahrgäste nicht auf den Fernverkehr umsteigen und haben auch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ausnahmen gibt es nur, wenn Reisende mit der letzten Verbindung des Tages ihr Ziel nicht mehr vor Mitternacht erreichen oder zwischen null und fünf Uhr morgens mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ankommen. In diesen Fällen dürfen auch sie beispielsweise mit einem ICE weiterfahren. Dass Inhaber des Deutschlandtickets künftig teilweise von den Bahngastrechten ausgeschlossen werden, sehen Verbraucherschützer kritisch. "Es ist unverständlich, warum Reisende bei Verspätungen nicht kostenfrei auf höherwertige Züge ausweichen dürfen, wie es bei anderen Monats- und Jahreskarten üblich ist", sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Was bedeutet die neue Verordnung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität?

Spontane Reisen sind für Rollstuhlfahrer weiterhin nicht möglich, aber sie können zumindest ein bisschen kurzfristiger reisen. Bislang musste ein Fahrgast sich bei der Bahn mindestens 48 Stunden im Voraus melden, wenn er Hilfe beim Ein- und Ausstieg benötigt. Mit der neuen EU-Verordnung sind es nur noch 24 Stunden.

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