Deutsche Bahn:Bei Verspätung Geld zurück

Um die Attraktivität des Zugverkehrs zu steigern, schlägt die EU eine generelle Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen vor. Außerdem soll das Niveau des Güterverkehrs verbessert werden.

Bahnkunden sollen bei Verspätungen im grenzüberschreitenden Verkehr künftig ebenso wie Flugreisende ein Recht auf Entschädigung haben. Dies schlug die EU-Kommission im Rahmen eines Gesetzespakets vor, das die Eisenbahnen in Europa wieder attraktiver machen soll. Wer demnach auf seine bis zu zwei Stunden dauernde Fahrt mit einem internationalen Hochgeschwindigkeitszug wie ICE oder Thalys mehr als einer Stunde warten muss, soll eine Entschädigung in voller Höhe des Fahrtkartenpreises bekommen. Fährt der Zug 30 bis 60 Minuten zu spät ab, soll es immerhin noch der halbe Ticketpreis sein.

Bei mehr als zwei Stunden Fahrtzeit mit einem Hochgeschwindigkeitszug sollen die Wartezeiten doppelt so lange sein, um in den Genuß der Entschädigung zu kommen. Bei Fahrten mit normalen Zügen sollen nach den Vorstellungen der Kommission ebenfalls längere Wartezeiten in Kauf genommen werden, um Anrecht für die Entschädigung zu haben. Im schlechtesten Fall soll der Kunde, der mit einem normalen Zug eine mehr als vierstündige Fahrt über die Grenze antritt, die volle Entschädigung erst nach vier Stunden Verspätung bekommen.

Vorbild Flugverkehr

Die von der EU-Kommission den Regierungen und dem EU-Parlament vorgeschlagene Regelung entspricht den Rechten, die Passagiere auf europäischen Flughäfen schon seit über zehn Jahren genießen. So schreibt ein 1991 verabschiedete Verordnung Entschädigungen je nach Flugentfernung und Wartezeit zwischen 150 und 300 Euro vor. Mit Wirkung zum Januar 2005 wurden diese Entschädigungsleistungen auf 250 bis 600 Euro bereits aufgestockt. Wie es für wartende oder abgewiesene Flugpassagiere schon lange Gesezeslage ist, sollen nach den Vorstellungen der Kommisson auch Bahnkunden je nach Wartezeit mit Essen und Trinken sowie notfalls mit einem Hotelzimmer versorgt werden.

Gestärkte Kundenrechte sind einer von mehreren Punkten des Kommissionskonzepts, um die Eisenbahnen in Europa wieder zu beleben. Mehr Qualität im Personenverkehr erwartet die Kommission auch von der für das Jahr 2010 vorgeschlagenen Öffnung der grenzüberschreitende Verbindungen für konkurrierende Unternehmen, wie das im Frachtverkehr bereits Gesetzeslage ist. EU-weit gültige Zertifikate für Lokführer und für Sicherheitsaufgaben zuständiges Zugpersonal sollen die Marktöffnung begleiten. Im Frachtbereich sollen sich die Eisenbahnunternehmen gegenüber ihren Kunden zu Mindestnormen für die Qualität ihrer Dienste verpflichten. So führt die Kommission den sinkenden Anteil der Fracht, die in Europa über die Schiene geleitet wird, in erster Linie auf die schlechte Qualität der Transportleistung zurück.

Verspätungen kein biblischer Fluch

Jeder zweite im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzte Zug habe eine Verspätung von zwei Stunden oder mehr, jeder zehnte sogar von einem Tag oder darüber hinaus, erläuterte EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio in Brüssel das Gesetzgebungspaket. Das passe nicht zu modernen Produktionsmethoden der Industrie, die auf pünktliche Zulieferung angewiesen sei. Verluste der Bahngesellschaften im Frachtgeschäft seien aber "kein biblischer Fluch", sondern resultierten aus schlechtem Management, sagte de Palacio. Sie mahnte bei den Bahngesellschaften daher eine andere Geschäftsmentalität an, um die Branche wieder wettbewerbsfähig zu machen.

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