Der Fall Middelhoff:Brutale Fürsorge

  • Einst war er "Big T" - heute ist Thomas Middelhoff ein gebrochener Mann.
  • Es gibt den Verdacht, dass er in der Haft an der seltenen Auto-Immunkrankheit "Chilblain Lupus" erkrankt ist.
  • Die SZ bringt mit der Einwilligung Middelhoffs Details aus der Krankenakte.

Von Hans Leyendecker und Uwe Ritzer

Als der Untersuchungshäftling mit der Buchnummer 173/14/1 Mitte November in der Justizvollzugsanstalt Essen einem Arzt vorgestellt wurde, notierte der Mediziner: "Vollzugstauglich: ja. Suizidgefährdung: nein." Der Häftling weise "aktuell keine Beschwerden" auf: "Allgemeinzustand: gut. Ernährungszustand: gut." Bei einer Größe von 1,91 Metern wog der Inhaftierte 87,4 Kilogramm. Die Frage, ob der Untersuchungsgefangene Depressionen habe oder gar Suizidgedanken hege, habe dieser verneint. Es gebe, so steht es in einem "Medizinischen Verlaufsbogen", "kein Anhalt für depr. und suizidales Syndrom".

Der Mann, der hinter der Buchnummer steht, ist Thomas Middelhoff. Der einstige Star der Wirtschaftswelt wurde in einem anderen Leben "Big T" genannt. Er war berühmt für sein strahlendes Thomas-Middelhoff-Lächeln. Heute ist Middelhoff ein gebrochener Mann. Er wiegt nur noch etwa siebzig Kilo, hat Mühe, sich das Hemd zu knöpfen, einen Stift zu halten. Sein Gewebe an Händen und Füßen zerfällt, es gibt den Verdacht, dass er in der Haft an der seltenen Auto-Immunkrankheit "Chilblain Lupus" erkrankt ist. Von Februar bis März war er stationär im Universitätsklinikum Essen in Behandlung. Am Dienstag kam er nun wieder ins Krankenhaus.

Dass die SZ aus der Krankenakte Details bringt, geschieht mit Einwilligung Middelhoffs. Ansonsten wäre eine solche Veröffentlichung eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Es ist fast kurios, aber passt irgendwie: Das Oberlandesgericht Hamm hat vor wenigen Wochen einen Beschluss im Fall Middelhoff im Internet veröffentlicht, in dem auch auf den Krankheitszustand des Inhaftierten eingegangen worden ist (Stuhlgang und so weiter). Der Beschluss wurde wieder aus dem Netz genommen, aber er zirkuliert in der Szene.

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Es ist weder bewiesen noch auszuschließen, dass der Krankheitsverlauf mit langem Schlafentzug zusammenhängt. Über 28 Tage wurde Middelhoff wegen angeblicher Suizidgefahr alle 15 Minuten geweckt. Über 672 Stunden. "Dass jeder über das Normalmaß hinausgehende Schlafentzug Konsequenzen für das Immunsystem aufweist", sei "gesicherter Bestand der Medizinwissenschaft", schreiben Middelhoffs Anwälte im März dem Oberlandesgericht Hamm. Die in diesem Fall "manifestierte Gegenwehr des Körpers gegen das eigene Immunsystem von der Ursache Schlafentzug freizusprechen, dürfte auszuschließen sein". Die Anordnung einer laufenden Überwachung wegen angeblicher Suizidgefahr erfolgte durch den Vorsitzenden der Strafkammer, der im November Middelhoff zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat Revision eingelegt.

Dass in Middelhoffs Zelle über vier Wochen alle 15 Minuten das Licht anging und jemand nachschaute, ob der Häftling am Leben war, hatte im Dezember die Wirtschaftswoche gemeldet. "Wenn jemand alles zu verlieren droht, was er sich erarbeitet hat, ist das der typische Fall eines Bilanz-Selbstmordes", wurde der Leiter der Essener Justizvollzugsanstalt zitiert. Einzelheiten solcher Überwachungen sind in Paragraf 42 des nordrhein-westfälischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes geregelt. Der Begriff "Bilanz-Selbstmord" deutet darauf hin, dass man sich sehr im Ungefähren bewegt. In der Krankenakte findet sich der Hinweis, im Fall Middelhoff drohe "eventuell negative Berichterstattung". Dahinter stehen drei Ausrufezeichen.

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