Süddeutsche Zeitung

Datenschutz:Deutsche Wohnen muss kein Bußgeld zahlen

Das Unternehmen Deutsche Wohnen muss vorerst kein Millionen-Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von Mieterinnen und Mietern bezahlen. Das Landgericht Berlin befand den Bescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten für unwirksam, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Strafkammer habe das Verfahren gegen den Dax-Konzern eingestellt. Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hatte im Herbst 2019 einen Bußgeldbescheid über 14,5 Millionen Euro gegen den größten privaten Vermieter Berlins erlassen , das bis dahin höchste Bußgeld in Deutschland auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung. Sie kritisierte, teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnissen hätten im Archiv des Unternehmen noch immer eingesehen und verarbeitet werden können. Die Deutsche Wohnen ist eines der größten deutschen Immobilienunternehmen. Sie hält rund 163 000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten, knapp drei Viertel davon in Berlin. Der Konzern hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Das Gericht stellte nun fest, dieser könne aufgrund gravierender Mängel nicht Grundlage des Verfahrens sein. Der Bescheid enthalte keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens und sei deshalb unwirksam. Die Datenschutzbeauftragte hat noch nicht mitgeteilt, ob sie gegen den Beschluss Beschwerde einlegen wird.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5216187
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 25.02.2021 / dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.