Datenschutz:Deutsche ließen 200 000 Google-Links entfernen

Seit drei Jahren gibt es das "Recht auf Vergessenwerden" im Internet. Bei Suchmaschinen kann darum die Entfernung von Suchergebnissen beantragt werden. Google hat dazu einen ersten Bericht vorgelegt.

Von Jannis Brühl

Ein Opfer sexuellen Missbrauchs. Ein Mann, der beschuldigt worden war, seine Frau umgebracht zu haben. Ein Forscher, der sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat und ein altes Foto von sich nicht mehr im Netz sehen wollte. Sie wollten, dass Google vergisst. Deshalb haben sie beantragt, Suchergebnisse zu entfernen, die auf ihre Vergangenheit verweisen. Wenn Nutzer in der EU nach einem von ihnen suchen, zeigt Google diese Ergebnisse nun nicht mehr an.

An diesem Montag unterfütterte der Suchmaschinen-Konzern diese Beispiele mit Zahlen. Der Konzern legte einen Bericht über die ersten drei Jahre "Recht auf Vergessenwerden" vor. 2014 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt: EU-Bürger können beantragen, dass Webseiten veraltete Informationen über sie entfernen müssen - solange die nicht von besonderem öffentlichem Interesse sind. Das hatte eine Debatte angefacht, inwieweit Einzelne öffentliche Informationen über sich selbst kontrollieren dürfen. Ende Mai wird das Recht zusätzlich in einer Datenschutzverordnung der EU festgeschrieben. Die Zahlen geben nun detailliert Auskunft über Umfang und Art der Anträge.

Bis Ende 2017 stellten demnach etwa 400 000 Personen oder Unternehmen aus der gesamten EU 2,37 Millionen Anträge. Die meisten Antragsteller sind normale Menschen ohne besondere Prominenz. Seit Januar 2016 waren sie für 85 Prozent der Beanstandungen verantwortlich. Prominente stellten vier Prozent , drei Prozent entfallen auf Politiker oder Regierungsvertreter, zwei Prozent auf Unternehmen. Den Deutschen ist wohl besonders wichtig, vergessen zu werden: Von hier aus versuchten Antragsteller, 409 000 Links und Adressen unsichtbar zu machen. 48 Prozent, also etwa 200 000, wurden dann auch entfernt.

 Das Recht auf Vergessenwerden wird auch professionell durchgesetzt. 0,25 Prozent der Antragsteller haben gut 20 Prozent der gesamten Links entfernen lassen. Laut Google handelt es sich um Kanzleien und Firmen, die sich um die Reputation von Klienten kümmern. Der größte Teil dieser Gruppe (17 Prozent) agiere von Deutschland aus. Am häufigsten richteten sich Anträge gegen Verlinkungen auf die sozialen Netzwerke Facebook, Google Plus, Youtube und Twitter.

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