Süddeutsche Zeitung

Dark Patterns:"Nein danke, ich gehe das Risiko ein"

Lesezeit: 2 min

Wie Apps Nutzer dazu bringen, für Leistungen zu bezahlen, die sie gar nicht wollten.

Von Julia Hippert, München

Smartphone-Apps werden oft so programmiert, dass sie Nutzer möglichst lange fesseln. Sie sollen die Menschen dazu verleiten, Geld bei In-App-Käufen auszugeben. "Dark Patterns" - dunkle Muster - werden solche Designs genannt. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung des Deutschen Bundestages (TAB) warnt nun vor diesen Mustern. Christoph Bogenstahl, Autor der TAB-Analyse, nennt die Tricks der App-Entwickler "unethisch, mitunter unlauter und gegebenenfalls betrügerisch". Die Analyse des TAB unterscheidet drei Kategorien von Dark Patterns: Wer schon einmal im Internet eine Reise gebucht hat, kennt dieses Phänomen: "Nur noch drei Sitze verfügbar" für den gewünschten Flug der Airline oder "drei andere Nutzer sehen sich dieses Angebot an". Solche Sätze sollen Stress erzeugen. Läuft alles nach Plan, bucht der Nutzer Flüge oder Hotelzimmer zu einem bestimmten Preis, selbst wenn eine ausführlichere Suche einen billigeren Preis ergeben hätte.

Wer im weiteren Verlauf der Urlaubsbuchung ablehnt, eine Reiserücktrittsversicherung zu buchen, soll Bogenstahl zufolge emotionalen Druck verspüren. Nutzer müssen dann Sätze bestätigen wie "Nein danke, ich gehe das Risiko ein". Die Wortwahl solle verunsichern und Schuldgefühle erzeugen. Sie suggeriere, dass der Buchende eine unkluge Entscheidung fällt. Das Kalkül der Anbieter: Der Nutzer könnte die Versicherung doch noch buchen, entgegen seiner ursprünglichen Absicht.

Ein anderes Muster zielt darauf ab, dem Nutzer mehr Informationen zu entlocken als er preisgeben will. Zum Beispiel indem sich die Bedeutung anzuklickender Kontrollkästchen ändert. Wird mit einem Kästchen eine Wahlmöglichkeit verneint ("Bitte schicken sie mir keine Informationen zu"), im nächsten aber eine andere bejaht ("Ja, ich möchte eine Bonuskarte erhalten."), kann das dazu verleiten, dass der Besucher eine Option wählt, die er eigentlich nicht wollte. In anderen Fällen setzen Entwickler darauf, die Menschen zu ermüden. Wer sich schon durch fünf von sechs Schritten im Bestellprozess geklickt hat, hat einen größeren Anreiz, auch den letzten Schritt zu bestätigen - in dem ihm dann erst Liefer- oder Servicegebühren angezeigt werden.

Häufig setzen Verkäufer auch auf Trägheit und Unaufmerksamkeit der Nutzer. So schleichen sich in manchen Fällen Produkte in den Warenkorb. Zum Beispiel der Mietwagen, der der Flugbuchung unaufgefordert hinzugefügt wird. Der Nutzer kann ihn zwar abwählen, muss dafür aber erst die entsprechende Kontrollbox im Buchungsprozess finden. Der Verkäufer setzt darauf, dass der Nutzer die Mehrkosten nicht bemerkt oder zu faul ist, das Produkt aus dem Warenkorb zu entfernen.

Ein ähnliches Muster ist die erzwungene Fortführung, bei der kostenlose Testversionen oder Testabos in eine Bezahlvariante übergehen. Die Anbieter spekulieren darauf, dass der Kunde vergisst, rechtzeitig zu kündigen. Häufig wird es dem Abonnenten möglichst schwer gemacht, das Abo zu kündigen. Der Kündigungsvorgang muss erst mühsam recherchiert werden - ganz im Gegensatz zum Abo, das mit einem Klick abgeschlossen werden konnte.

Eine erhöhte Gefahr durch Dark Patterns sieht die Analyse für unerfahrene Nutzer wie Kinder und Jugendliche. Sie sind die Zielgruppe für verführerische In-App-Käufe in Computerspielen. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht vor, dass die Datenschutzerklärungen so formuliert sein müssen, dass Kinder sie verstehen. Die Analyse des TAB zitiert die Stiftung Warentest: Sie hatte 14 Spiele-Apps getestet, von denen keine das Kriterium erfüllte. Ebenso gefährdet sind laut TAB Senioren und bildungsferne Gruppen.

Das TAB bezeichnet solche Muster als unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Häufig verstoßen sie auch gegen die Datenschutz-Grundverordnung, die das Erschleichen personenbezogener Daten verhindern soll. Das TAB fordert Politik und Designer von Webseiten auf, die Verbraucher zusätzlich zu schützen. Das sei zum Beispiel mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Industrie möglich.

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Quelle:
SZ vom 10.01.2020
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