Damals & Heute:Vielleicht wirklich lebenslang Haft

Von Hans Holzhaider

Am 27. Februar 2012 verurteilte das Landgericht Stade Martin N. zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest. Richter Bernd Appelkamp sprach von "besonders hoher Rückfallgefahr"; gut möglich, dass "lebenslang" für Martin N. tatsächlich lebenslang bedeutet. 2017 teilte die Polizei mit, der Maskenmann habe endlich die Passwörter zu seinen verschlüsselten Datenträgern verraten. Was die Ermittler im Einzelnen in den Dateien fanden, verrieten sie nicht. Hinweise auf weitere Straftaten ergaben sich aber offensichtlich nicht. 2017 sagte ein Mitgefangener aus, N. habe ihm fünf weitere Morde gestanden, darunter eine Tat in Frankreich. Im Januar 2021 wurde Martin N. an die französische Justiz überstellt, die im Fall eines 2004 an der Atlantikküste bei Nantes ermordeten Zehnjährigen ermittelte. Ein Zeuge, der den Täter gesehen hatte, konnte N. allerdings bei einer Gegenüberstellung nicht identifizieren. Im September 2021 übergab die französische Polizei N. wieder an die deutschen Behörden; seitdem verbüßt er seine Strafe weiter in der JVA Celle.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: