Daimler:Prozess um Schrempp-Rücktritt wird neu aufgerollt

Die angeblich verspätete Mitteilung über den Rücktritt von Ex-DaimlerChrysler-Vorstandschef Jürgen Schrempp kostete einige Aktionäre viel Geld. Jetzt wird der Prozess neu aufgerollt.

Einer Rechtsbeschwerde der Anleger gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde nach Angaben der Münchner Kanzlei Rotter vom Bundesgerichtshof (BGH) stattgegeben.

Damit sei die Musterentscheidung zugunsten des Stuttgarter Autobauers aufgehoben worden. Der Fall müsse nun erneut vor dem Stuttgarter Gericht verhandelt werden, sagte ein Sprecher der Kanzlei am Donnerstag. Als Begründung habe der BGH eine nicht ausreichende Beweisaufnahme angeführt.

In dem bundesweiten Musterprozess hatte das OLG vor rund einem Jahr entschieden, dass der Konzern die Personalentscheidung rechtzeitig bekanntgegeben hat.

Vorabgespräche nicht meldepflichtig

Erst nach dem Beschluss des Aufsichtsrates habe das Unternehmen die Insiderinformation gemäß des Wertpapierhandelsgesetztes veröffentlichen müssen. Die Vorabgespräche über das vorzeitige Ausscheiden von Schrempp seien dagegen nicht meldepflichtig gewesen.

Der Konzern gehe nach wie vor davon aus, dass die ad-hoc- Mitteilung zum vorzeitigen Ausscheiden von Schrempp rechtzeitig veröffentlicht wurde, erklärte eine Unternehmenssprecherin. Daher rechne Daimler damit, dass das OLG nach erfolgter Beweisaufnahme erneut im Sinne des Autoherstellers entscheiden werde.

Kopper muss aussagen

Es wird erwartet, dass in dem neuen Rechtsstreit Schrempp und auch der ehemalige Aufsichtsratschef Hilmar Kopper voraussichtlich aussagen müssen.

Hintergrund des Zivilverfahrens war die Klage von zehn Anlegern gegen die damalige DaimlerChrysler AG. Dem Stuttgarter Dax-Unternehmen hatten sie vorgeworfen, die ad-hoc-Mitteilung über den geplanten Rücktritt von Schrempp am 28. Juli 2005 zu spät veröffentlicht zu haben.

Aktie rapide gestiegen

Nach Veröffentlichung der Mitteilung war die DaimlerChrysler-Aktie rapide gestiegen. Wären sie eher informiert gewesen, hätten sie ihre Aktien nicht - wie geschehen - kurz vor der Mitteilung verkauft, hatten die Kläger argumentiert.

Als Begründung für ihre Klage hatten die Anleger ein Treffen von Schrempp mit Aufsichtsratschef Hilmar Kopper angeführt. In dem Gespräch vor der entscheidenden Sitzung des Kontrollgremiums sollen sich die beiden Spitzenvertreter bereits darauf geeinigt haben, Dieter Zetsche als Schrempp-Nachfolger vorzuschlagen.

Nach Meinung der Kläger war danach eine tatsächliche Diskussion und Entscheidungsfindung auf der Sitzung des 20-köpfigen Gremiums nicht mehr gegeben.

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