Süddeutsche Zeitung

Cum-Ex-Skandal:Gauweiler zieht im Fall Warburg vor das Bundesverfassungsgericht

Die Eigentümer der Privatbank Warburg legen Verfassungsbeschwerde gegen ein Cum-Ex-Urteil des BGH ein - und ihr Anwalt hat jetzt eine Sorge weniger.

Von Jan Diesteldorf

Die Privatbankiers Christian Olearius und Max Warburg gehen per Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs vor. Der hatte im Juli einen Richterspruch des Landgerichts Bonn gegen zwei frühere Hedgefonds-Manager und die Hamburger Warburg-Bank weitgehend bestätigt und sogenannte Cum-Ex-Geschäfte damit erstmals als strafbare Steuerhinterziehung eingestuft. Olearius und Warburg seien dabei in den Rechten verletzt worden, die ihnen die Europäische Menschenrechtskonvention garantiere, sagt Rechtsanwalt Peter Gauweiler, der Olearius vor dem Cum-Ex-Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft vertritt.

Die Anwälte der Bankeigentümer sehen deren Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt: Sie seien durch das Urteil des Landgerichts Bonn vorverurteilt worden. Dieses enthalte insbesondere in Bezug auf Olearius "abschließende Festlegungen zu dessen angeblicher strafrechtlicher Schuld", ohne dass diese zuvor in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt worden sei, so Gauweiler. Die Bank und ihre Gesellschafter fordern vom Bundesverfassungsgericht nun die Aufhebung des BGH-Urteils und die Rücküberweisung an den Bundesgerichtshof - die letzte Chance, das rechtskräftige Urteil anzufechten. Neben den Ausführungen zur Steuerhinterziehung hatte der BGH bestätigt, dass die Warburg Bank mehr als 176 Millionen Euro zurückzahlen muss. Das Geld hatte die Bank bereits zuvor erstattet.

Bei den fraglichen Börsendeals hatten sich die Akteure zuvor nicht gezahlte Steuern auf Kapitalerträge erstatten oder anrechnen lassen. Der Schaden geht in die Milliarden. Allein die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen mehr als 1000 Beschuldigte, darunter Christian Olearius und Max Warburg, die alle Vorwürfe bestreiten.

Neben Peter Gauweiler hilft ihnen dabei mittlerweile dessen Kanzleimitarbeiter Thomas Fischer, ein früherer BGH-Richter. Die Verteidiger eines der Kronzeugen im Cum-Ex-Skandal halten Gauweilers Tätigkeit für strafbar: Er soll schon frühzeitig den Anwalt Hanno Berger beraten haben, der zu den Hauptbeschuldigten in der Steueraffäre zählt. Mitarbeiter von Gauweilers früherer Kanzlei hätten zudem in den Jahren 2012 und 2013 den Kronzeugen selbst beraten. Mit seiner Arbeit für die Warburg-Eigentümer verstoße Gauweiler deshalb gegen das Verbot, "widerstreitende Interessen" zu vertreten, wie es im Gesetz heißt. Eine entsprechende Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft München jetzt jedoch verworfen: Es liege kein Anfangsverdacht vor, es gehe um unterschiedliche Verfahren - und Ermittlungen wird es deshalb nicht geben.

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