Cum-Ex-Affäre:Anklage gegen Warburg-Banker

M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien Warburg Bank Privatbank Sitz in Hamburg Schriftzug Eingang

Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals der Warburg Bank geht vor dem Landgericht Bonn in eine entscheidende Phase.

(Foto: Achim Duwentäster/imago images/teamwork)

Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals geht in eine entscheidende Phase: Die Staatsanwaltschaft Köln hat vier amtierende und ehemalige Banker der Hamburger Privatbank angeklagt.

Von Klaus Ott, Jörg Schmitt, Jan Willmroth und Nils Wischmeyer

Die Staatsanwaltschaft Köln hat im Fall der Hamburger Bankengruppe Warburg zwei amtierende und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank wegen Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen angeklagt. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung und WDR ging die Anklage am Donnerstagvormittag am Landgericht Bonn ein. Eine Zulassung gilt als wahrscheinlich. Damit steht das zweite große Strafverfahren wegen sogenannter Cum-Ex-Geschäfte zulasten der Staatskasse bevor - und noch in diesem Jahr soll mindestens eine weitere Anklage fertig werden. Nach jahrelangen Ermittlungen geht die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals in eine entscheidende Phase.

In den Jahren 2006 bis 2012 haben Banken, Fondsgesellschaften und deren Berater in großem Stil Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende gehandelt und sich zuvor nicht gezahlte Steuern auf Kapitalerträge erstatten lassen. Durch diese Täuschungsmanöver entstand dem deutschen Fiskus ein Schaden von schätzungsweise mehr als zehn Milliarden Euro. Im März hatte das Landgericht Bonn zwei frühere Investmentbanker eines anderen Geldinstituts wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit derartigen Deals zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Sie hatten die Taten gestanden, umfangreich ausgesagt und unter anderem Warburg schwer belastet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ihr Verfahren hatte sich aus den Ermittlungen in Sachen Warburg ergeben und war abgetrennt worden.

Keiner der Angeschuldigten hat etwas zugegeben

Jetzt soll der Fall Warburg selbst vor Gericht kommen. Die Vorzeichen für den zweiten Cum-Ex-Strafprozess sind allerdings anders: Keiner der vier Angeschuldigten hat etwas zugegeben; alle wollen sich nach Angaben aus Kreisen von Verfahrensbeteiligten gegen die schweren Vorwürfe wehren, die sich aus Tausenden Seiten Ermittlungsakten ergeben. Schwere Steuerhinterziehung in Höhe von annähernd 326 Millionen Euro in den Jahren 2006 bis 2013 wirft die Staatsanwaltschaft den Angeschuldigten vor: Mittels komplexer Aktienkreisgeschäfte sollen sie sich Steuererstattungen erschlichen haben, obwohl die Beteiligten die entsprechende Kapitalertragsteuer zuvor gar nicht abgeführt hatten.

Wichtigste Figur ist laut Anklage ein früherer Generalbevollmächtigter, der ein Vertrauter des Ex-Bankchefs und Warburg-Gesellschafters Christian Olearius gewesen sein soll. Vor Gericht kommen soll auch ein ehemaliger Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft. Daneben werden ein damaliger Prokurist sowie der zeitweise leitende Händler der Bank angeschuldigt; beide arbeiten noch für Warburg. Die Vorwürfe umfassen Geschäfte der Bank auf eigene Rechnung sowie Geschäfte von Fonds, die eine Warburg-Tochter in Zusammenarbeit mit Beratern und Hedgefonds aufgelegt hatte.

Die Verteidiger der Angeschuldigten äußerten sich auf Anfrage von SZ und WDR nicht. Die Staatsanwaltschaft Köln kommentierte die Informationen nicht.

Die Strategie der Ermittler um Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker ist offensichtlich: Sie klagen zuerst Banker aus der zweiten Reihe an, um sie zu belastenden Aussagen gegen höherrangige Manager zu bewegen. In Aussicht auf lange Haftstrafen sollen sie auspacken, unter anderem gegen den Bankier Olearius. Er und der zweite Hauptgesellschafter der Bank, Max Warburg, sollen nach Informationen von SZ und WDR im kommenden Jahr ebenfalls angeklagt werden. Christian Olearius und Max Warburg haben stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Auch die Warburg-Gruppe hat dem Verdacht, man habe gegen Recht und Gesetz verstoßen, wiederholt widersprochen. Man habe nie die Absicht gehabt, "steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben, zu fördern oder sich an darauf ausgerichteten Absprachen zu beteiligen". Und man habe auch nie beabsichtigt, "gegenüber Finanzämtern unzutreffende Erklärungen abzugeben oder Steuererstattungsansprüche geltend zu machen, auf die kein Anspruch bestand". Warburg hat außerdem erklärt, keinesfalls Vorteile aus Aktiengeschäften ziehen zu wollen, die nach Auffassung der Justiz "nicht steuerrechtskonform gewesen sein sollen". Man sei bereit, entsprechende Gewinne zurückzuzahlen. Das sei jedoch kein Schuldeingeständnis.

Bei den betreffenden Börsengeschäften habe man den vollen Kaufpreis für die Aktien einschließlich Steueranteil an die Deutsche Bank gezahlt. Diese habe als Depotbank fungiert und hätte, so Warburg, die fälligen Steuern an den Fiskus abführen müssen. Die Deutsche Bank wiederum weist das zurück. Ein Zivilverfahren, in dem Warburg das Frankfurter Geldhaus verklagt hat, wurde im April Corona-bedingt vertagt.

Das Landgericht Bonn war im ersten Cum-Ex-Strafprozess gegen die beiden britischen Banker, die vielfältige Geschäfte mit Warburg gemacht hatten, auch gegen das Hamburger Bankhaus vorgegangen. Das Gericht entschied, Warburg müsse für Steuerschulden in Höhe von 176 Millionen Euro aufkommen - diese Summe ist auch in den in der neuerlichen Anklage bezifferten 326 Millionen Euro enthalten. Warburg hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und außerdem erklärt, die finanziellen Risiken für das Bankhaus in Sachen Cum-Ex seien vollständig abgedeckt.

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