Süddeutsche Zeitung

Steuerskandal:Coronavirus beschleunigt den Cum-Ex-Prozess

Weil die aktuelle Krise das Verfahren gefährden könnte, sollen am Landgericht Bonn noch in dieser Woche Plädoyers und das Urteil folgen.

Von Jan Willmroth, Frankfurt, und Nils Wischmeyer, Köln

Eigentlich sollte sich das alles noch ziehen. Nachdem ein Teil der 12. Strafkammer des Landgerichts Bonn zuletzt krank geworden war, hieß es zunächst, das Urteil im ersten Cum-Ex-Strafprozess falle frühestens nach Ostern. Diese Planung hat das Gericht jetzt verworfen und beschleunigt das Verfahren angesichts der Coronaviruskrise: Statt noch wochenlang zu verhandeln, wollen die Richter voraussichtlich bereits an diesem Dienstag die Beweisaufnahme schließen und das Plädoyer der Staatsanwaltschaft hören. Am Mittwoch würden dann die Angeklagten und deren Anwälte plädieren. Bleibt es dabei, könnte noch in dieser Woche ein Urteil fallen.

Erstmals stünde dann ein Richterspruch fest, mit dem Cum-Ex-Geschäfte als strafbare Steuerhinterziehung verurteilt würden. Rechtskräftig würde der Richterspruch nach einer wahrscheinlichen Revision zum Bundesgerichtshof.

Seit Anfang September stehen die beiden britischen Aktienhändler Nick D. und Martin S. in Bonn vor Gericht; sie reisen zu den Verhandlungstagen jedes Mal aus London und Dublin an. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen in der Anklageschrift schwere Steuerhinterziehung in 33 Fällen vor, bei einem weiteren soll es beim Versuch geblieben sein. Insgesamt sollen sie dem Staat einen Schaden von mehr als 400 Millionen Euro zugefügt haben. Mit ihnen stehen als sogenannte Nebenbeteiligte fünf Finanzfirmen vor Gericht. Sie mussten bislang damit rechnen, die in Rede stehenden Summen zurückzahlen zu müssen. Entsprechendes hatte der Vorsitzende Richter bereits angedeutet.

Jetzt gewinnen sie Zeit. Um das Verfahren zu beschleunigen, wird das Gericht nun über vier der fünf Finanzinstitute separat verhandeln. Sie werden also später in einem anderen Verfahren angehört, in dem das Gericht dann über eine mögliche Einziehung von Vermögen entscheidet. Die Unternehmen können weiter unverändert belangt werden; im aktuellen Prozess muss demnach aber nur noch die Warburg-Gruppe als Konzernholding der Hamburger Privatbank M.M. Warburg mit einer Einziehung von Vermögen rechnen.

Offiziell begründet die 12. Strafkammer die Abtrennung der Verfahren und die drastische Verkürzung des Prozesses damit, das Verfahren wegen des Coronavirus nicht unnötig in die Länge ziehen zu wollen. Denn sollten Deutschland, Großbritannien oder Irland, wo die beiden Angeklagten herkommen, sich abschotten oder Flüge nicht mehr möglich seien, würde das den Prozess enorm behindern. Zurzeit und bis zum Abschluss des Verfahrens halten sich die Angeklagten dem Gericht zufolge in Deutschland auf. Sollte aber beispielsweise Nordrhein-Westfalen eine Ausgangssperre verhängen, würde das den Prozess ebenfalls erheblich behindern. Laufende Hauptverfahren dürfen nach der Strafprozessordnung nur wenige Wochen unterbrochen werden. Wird ein Verfahren länger ausgesetzt, muss die Beweisaufnahme wiederholt werden. In solchen Fällen, etwa wenn ein Angeklagter länger verhandlungsunfähig ist, beginnt ein Prozess mit der Verlesung der Anklageschrift von vorn.

Aktienhändler Nick D. darf wohl auf eine Bewährungsstrafe hoffen

Für das Landgericht in Bonn und auch die Staatsanwaltschaft wäre das in diesem Fall katastrophal. Sie müssten alle Zeugen noch einmal laden, alle Dokumente neu einführen - und hätten noch immer keine Rechtssicherheit für die vielen noch folgenden Cum-Ex-Verfahren. Wie hoch die Erfolgschancen weiterer Anklagen gegen Cum-Ex-Akteure wären, bliebe unklar. Unabhängig von der Rechtskraft eines ersten Urteils kommt es nämlich sehr auf die Einschätzung des Landgerichts Bonn an, das für das dort ansässige Bundeszentralamt für Steuern zuständig ist.

Den Verteidigern der beiden Ex-Banker und der Staatsanwaltschaft stehen wegen alldem hektische Tage bevor. Schon an diesem Dienstag dürften die Plädoyers beginnen. Zuerst wird die Staatsanwaltschaft erklären, welches Strafmaß sie für angemessen hält. Bereits während des Prozesses wurde klar, dass der britische Aktienhändler Nick D. eine verhältnismäßig kleine Rolle gespielt hat. Er hatte als Kronzeuge bei der Staatsanwaltschaft in Köln ausgesagt und mit seinen Hinweisen die Aufklärung verschiedener Ermittlungskomplexe beschleunigt. Auch deshalb darf Aktienhändler Nick D. wohl auf eine Bewährungsstrafe hoffen.

Wesentlich stärker involviert war offenbar Martin S., der sogar Gründer und Anteilseigner jener Hedgefonds-Firma war, die im Zentrum dieses Prozesses stand. Auch er hat als Kronzeuge ausgesagt, dabei viele seiner früheren Geschäftspartner schwer belastet und, wie die Staatsanwaltschaft betont, entscheidend zur Aufklärung des Cum-Ex-Steuerskandals beigetragen. Auch hat er angekündigt, seine Gewinne aus den angeklagten Geschäften zurückzahlen zu wollen. Das Urteil gegen ihn wird eine Signalwirkung für weitere Prozesse haben.

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SZ vom 17.03.2020/vd
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