Cum-Ex- und Cum-Cum-GeschäfteKlingbeil will gegen Steuerbetrug vorgehen

SPD-Co-Chef Lars Klingbeil sagt, er nehme Warnungen, dass die juristische Aufarbeitung sogenannter Cum-Ex und Cum-Cum-Fälle behindert wird, sehr ernst.
SPD-Co-Chef Lars Klingbeil sagt, er nehme Warnungen, dass die juristische Aufarbeitung sogenannter Cum-Ex und Cum-Cum-Fälle behindert wird, sehr ernst. (Foto: Michael Kappeler/Michael Kappeler/dpa)

Bundesfinanzminister beabsichtigt, den Kampf gegen Steuerbetrug zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit zu machen. Der geplante Bürokratieabbau könnte sich jedoch negativ dabei auswirken.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den Kampf gegen Steuerbetrug zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit machen. In einer Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag wollte sich der SPD-Co-Chef aber bislang nicht festlegen, wie er mit Warnungen umgehen will, dass die juristische Aufarbeitung sogenannter Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle behindert wird. „Ich nehme das sehr ernst“, sagte Klingbeil. Sein Ministerium werde alle Hinweise von außen aufnehmen. Es gebe aber noch keine Entscheidung zu verkünden. „Dafür brauche ich einen vollständigen Überblick.“ Klingbeil ist seit einer Woche im Amt. Er verwies auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, in dem weitere Maßnahmen gegen Cum-Cum-Geschäfte in Aussicht gestellt werden.

Die Nichtregierungsorganisation Finanzwende warnt seit Monaten vor schweren Nebenwirkungen des Bürokratieabbaus, den die vorherige Ampel-Regierung beschlossen hatte. Er wird laut Finanzwende dazu führen, dass Strafermittlungen wegen Steuerhinterziehung in Cum-Cum-Fällen quasi unmöglich werden. Hintergrund ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Belege und Rechnungen um zwei auf acht Jahre.

Bei Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mithilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit – lateinisch cum – und ohne – also ex – Dividendenanspruch. Die Cum-Ex-Fälle sind teilweise vor Gericht aufgearbeitet. Bei den Cum-Cum-Ermittlungen steht die Justiz erst am Anfang. Bei Cum-Cum-Aktiengeschäften ist Schätzungen zufolge dem Staat bis 2021 ein Schaden von 28,5 Milliarden Euro entstanden.

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