Steuerskandal:Was die erste Gefängnisstrafe für Cum-Ex-Banker bedeutet

Steuerskandal: Collage: Stefan Dimitrov

Collage: Stefan Dimitrov

Die erste Haftstrafe wegen Steuerdeals soll ein Signal sein: Wer den Staat ausnimmt, erhält keine Gnade. Jetzt fragt sich, ob der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt.

Von Klaus Ott, Jan Willmroth und Nils Wischmeyer, Bonn

Gut 1000 Bankern und Börsenhändlern und ein paar Juristen aus der halben Welt, die sich für besonders schlau gehalten haben, dürfte diese Woche der Schreck in alle Glieder gefahren sein. Und dieser Schreck wird bestimmt bleiben nach der ersten Haftstrafe im Cum-Ex-Steuerskandal. Der frühere Generalbevollmächtigte der Hamburger Privatbank M. M. Warburg, ein 77 Jahre alter Rentner, der nicht bei bester Gesundheit ist, muss ins Gefängnis. Fünfeinhalb Jahre Haft, so lautet das Urteil des Landgerichts Bonn. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung. Wer den Fiskus hintergeht und ausnimmt, wer der Gesellschaft schadet, für den gibt es keine Gnade. Bei dem wird hart durchgegriffen.

Vorausgesetzt, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt das Bonner Urteil, falls der Ex-Bankmanager in Revision geht. Falls er also versucht, das Urteil aufheben zu lassen, was zu erwarten ist. So oder so, am Ende wird sowieso der BGH in irgendeinem Fall höchstrichterlich entscheiden, ob Cum-Ex-Deals zulasten der Staatskasse strafbar sind.

Der mit Gefängnis bestrafte, pensionierte Warburg-Mitarbeiter S. ist nur einer von etwa tausend Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Köln. Die Kölner Strafverfolger um Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und zahlreiche Steuerfahnder ermitteln mit Hochdruck in Deutschlands größtem Steuerskandal. NRW-Justizminister Peter Biesenbach hat längst Anklagen "wie am Fließband" angekündigt. Das Bonner Landgericht hat zusätzliche Stellen geschaffen, um rasch verhandeln und urteilen zu können. Auch in Frankfurt läuft bereits ein großer Prozess um die kleine Privatbank Maple, die bei Cum-Ex mitgemacht hat und pleitegegangen ist, nachdem der Staat auch dort durchgegriffen hat.

Cum-Ex, das steht für den Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende. Viele Banken und Börsenhändler aus halb Europa und der halben Welt haben eine jahrzehntelang bestehende Kontrolllücke in Deutschland ausgenutzt und sich bei riesigen Aktiengeschäften eine nur einmal gezahlte Steuer auf Dividendenerlöse vom trickreich getäuschten Fiskus mehrmals erstatten lassen. Steuerdiebstahl sozusagen. In der Juristensprache gilt das als Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen. Ermittler schätzen den Gesamtschaden für den deutschen Fiskus, sprich für den Staat, auf mehr als zehn Milliarden Euro. Es ist Geld, das die Bürgerinnen und Bürger vorher als Steuern in die Staatskasse einbezahlt haben.

Auch die Mitwisser könnten bestraft werden

Erstmals hat ein Gericht nun signalisiert, dass die Verantwortlichen für diese Geschäfte mit Gefängnis rechnen müssen. Und auch die Mitwisser. Und sogar jene, die etwas geahnt, aber nichts gesagt haben. Das gilt für Bankvorstände und Bankangestellte, für Börsenhändler sowie für Anwälte, die zweifelhafte Cum-Ex-Deals mit zweifelhaften Gutachten für legal erklärt haben. Die nächsten Anklagen aus Bonn gegen weitere Warburg-Manager, gegen einen Schweizer Banker und einen deutschen Anwalt, der sich in die Schweiz abgesetzt hat, liegen bereits vor. Der deutsche Anwalt ist Hanno Berger, der als Mr. Cum-Ex gilt. Er hat die fraglichen Cum-Ex-Deals nicht erfunden, er soll sie aber verfeinert haben. Berger weist alle Vorwürfe zurück und kommt auch bislang nicht nach Deutschland zurück.

Privatbank M.M. Warburg & CO

Haupteingang der Warburg-Bank in Hamburg. Ein ehemaliger Mitarbeiter soll eine wichtige Rolle bei Cum-Ex-Geschäften gespielt haben.

(Foto: Axel Heimken/dpa)

An weiteren Anklagen wird gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft Köln will auch Christian Olearius vor Gericht und ins Gefängnis bringen. Olearius ist Miteigner von Warburg und eine hanseatische Größe, er war Bankchef und leitete später den Aufsichtsrat. Der jetzt verurteilte S. galt als enger Vertrauter und rechte Hand von Olearius. Der wiederum wehrt sich mit teuren Anwälten und aller Vehemenz gegen sämtliche Anschuldigungen. Olearius sagt, Warburg habe nichts verbrochen, sondern sich bei den in Rede stehenden Aktiengeschäften auf die Deutsche Bank verlassen. Die hätte die fälligen Steuern abführen müssen. Die Deutsche Bank weist das zurück. Auch die Rolle von Deutschlands größtem Geldhaus mit Sitz in Frankfurt soll bei Gericht in Bonn durchleuchtet werden. Eine Anklage gegen zwei Ex-Manager der Deutschen Bank ist absehbar.

Wollte die Deutsche Bank hier mitverdienen?

Die beiden Ex-Manager hatten sich mit einer Firma namens Balance selbständig gemacht und nach Erkenntnissen der Ermittler kräftig mitgemischt bei Cum-Ex. Was die Frage aufwirft, ob die Deutsche Bank hier mitverdienen, aber das Risiko auslagern wollte. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen rund 80 Beschuldigte bei der Deutschen Bank, darunter einstiges und heutiges Spitzenpersonal. Das Frankfurter Geldhaus kooperiert mit den Kölner Ermittlern und hat ihnen elektronisch Material überlassen, das ausgedruckt wohl einen ganzen Güterzug füllen würde. Auch andere Institute kooperieren, aber längst nicht alle Banken und Beschuldigte haben die Signale aus NRW verstanden.

Nur wer reinen Tisch macht, kann auf Milde hoffen, lautet die Botschaft aus Köln und Bonn. Das Landgericht Bonn hat vor gut einem Jahr zwei ehemalige Börsenhändler der Hypo-Vereinsbank, zwei Briten, mit einer Haftstrafe auf Bewährung davonkommen lassen. Beide hatten gestanden und in vielen Vernehmungen ausgepackt. Beide hatten der Staatsanwaltschaft Köln geholfen, zahlreiche Cum-Ex-Deals aufzuklären. Beim pensionierten S. sieht die Justiz das anders. Der ehemalige Generalbevollmächtigte der Hamburger Traditionsbank hatte zwar im Verlauf des Bonner Prozesses Angaben gemacht. Richter Roland Zickler rechnete ihm das positiv an, legte S. aber negativ aus, dass er nicht mit der Staatsanwaltschaft kooperiert habe und auch sonst wenig zum Sachverhalt beigetragen habe. Einige Ausführungen des Angeklagten S. kommentierte Zickler deutlich: "Das glauben wir Ihnen nicht."

Vielmehr sah das Gericht es als erwiesen an, dass S. gemeinsam mit anderen Beteiligten vorsätzlich gehandelt und eine wichtige Rolle bei Cum-Ex-Geschäften von Warburg gespielt habe. Bei einigen Projekten soll er beispielsweise als "Mentor" bezeichnet worden sein. Er sei zudem das "Zentrum der Bank" gewesen, alle wichtigen Informationen seien über seinen Tisch gelaufen, führte der Vorsitzende Richter Zickler am Dienstag dieser Woche in seinem Urteil aus. Weitere Urteile werden folgen.

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