Cum-Ex-Skandal:Brisante Post für den Zeugen

Cum-Ex-Skandal: Der Firmensitz der Warburg-Bank in Hamburg.

Der Firmensitz der Warburg-Bank in Hamburg.

(Foto: Carsten Dammann/imago images)

Kurz vor einem Gerichtstermin im Cum-Ex-Skandal ließ die Privatbank Warburg ein heikles Schreiben verschicken. War das ein Einschüchterungsversuch oder einfach nur Zufall?

Von Jan Diesteldorf, Klaus Ott und Nils Wischmeyer, Bonn

Am Mittwoch kehrt S. zurück auf die Bühne im Landgericht Bonn, den großen Saal 0.11, in dem Rechtsgeschichte geschrieben wird. S. ist einer der wichtigsten Belastungszeugen der Staatsanwaltschaft Köln in einem der größten je ermittelten Fälle von systematischer Steuerhinterziehung, dem Skandal um steuergetriebene Aktiengeschäfte, bekannt als Cum-Ex. Wenn S. jetzt erneut erzählt, was er über die Verwicklung der Hamburg Privatbank Warburg in den Skandal weiß und welche unrühmliche Rolle er selbst dabei spielte, dürfte es friedlich zugehen. Der Angeklagte, einst Geschäftsführer einer Warburg-Tochter, hat vorige Woche überraschend ein Geständnis abgelegt.

Am 3. Dezember 2020 war das ganz anders. S. trat damals zum zweiten Mal als Zeuge auf am Landgericht Bonn, im zweiten dort verhandelten Cum-Ex-Prozess. Auf der Anklagebank saß ein pensionierter Generalbevollmächtigter von Warburg. Was an jenem Tag direkt vor dem Auftritt von S. geschah, war einer der ungewöhnlichsten Vorgänge im Cum-Ex-Steuerskandal und war bislang nicht öffentlich bekannt. Unmittelbar vor der Aussage des Belastungszeugen S. hatte einer von dessen beiden Anwälten Post erhalten. Zwei Seiten nur, aber von großer Brisanz: S. drohte eine Warburg-Klage in Millionenhöhe.

Wollte man der Privatbank Böses unterstellen, dann ließe sich das als Versuch der Einflussnahme oder gar Einschüchterung interpretieren. Vielleicht war es aber auch nur reiner Zufall. Die kuriosesten Geschichten schreibt eben immer noch das wahre Leben. Klar war jedenfalls an jenem 3. Dezember, dass sich S. auf einen harten Tag einstellen musste. Die Verteidigung des angeklagten Ex-Generalbevollmächtigten von Warburg wehrte sich heftig gegen den Vorwurf, ihr Mandant habe vorsätzlich an steuerschädlichen Deals mitgewirkt. Die Verteidigung nahm S. ins Kreuzverhör und versuchte, seine Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen.

Die Post ging an die beiden Verteidiger

Der Druck war hoch. Und er war eigentlich noch viel höher: Just einen Tag vorher, am 2. Dezember, hatten Anwälte im Auftrag von Warburg ein brisantes Schreiben verschickt. Die Post ging an die beiden Verteidiger des Zeugen S., Alfred Dierlamm und Tido Park. Warburg sah sich damals mit Steuerrückforderungen der Hamburgischen Finanzverwaltung in Höhe von 157,9 Millionen Euro zuzüglich Zinsen konfrontiert. Das Landgericht Bonn hatte außerdem im ersten Cum-Ex-Prozess angeordnet, Warburg müsse 176,6 Millionen Euro an zu Unrecht vereinnahmten Steuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften zurückzahlen. In beiden Fällen ging es um dasselbe Geld.

Warburg versuchte nach Kräften, die Rückzahlung ans Finanzamt noch abzuwenden. Aber für den Fall, dass der Fiskus hart bleibe, bereitete die Bank Schadenersatzklagen vor. Das richtete sich auch gegen den Belastungszeugen S., dem die Bank unterstellte, für die beanstandeten Cum-Ex-Deals mitverantwortlich zu sein. Warburg ließ über eine Kanzlei den Verteidigern von S. mitteilen, es könnten finanzielle Ansprüche gegen deren Mandanten bestehen. S. möge bitte bis zum 11. Dezember 2020 erklären, dass er keine Verjährung geltend mache. Es gehe darum, "langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden".

Langwierig, kostspielig, das klingt hart. Das Schreiben ging am 2. Dezember per Kurier hinaus und erreichte die Dortmunder Kanzlei von Tido Park, einem der beiden Anwälte von S., am 3. Dezember um 8.40 Uhr. Die Kanzlei schickte die zwei Seiten umgehend per Mail an Park, der schon in Bonn weilte. Unmittelbar vor Prozessbeginn konnte Park lesen, was seinem Mandanten S. drohte, und sich mit seinem Kollegen Dierlamm beraten. Die beiden Juristen zählen zu den bekanntesten Wirtschaftsstrafverteidigern der Republik. Mit Mandanten wie VW-Boss Herbert Diess, den Park in der Abgasaffäre betreute; oder Ex-Wirecard-Chef Markus Braun, um den sich Dierlamm kümmert.

Park und Dierlamm haben schon viel erlebt, aber das war selbst für sie neu. Sie kamen überein, S. erst nach dessen Zeugenauftritt gegen Warburg über das Schreiben zu informieren. So kam es dann auch. S. konnte bei Gericht frei und unbelastet aussagen, weil er nichts von der ihm drohenden Warburg-Forderung in Millionenhöhe wusste. Die Hamburger Bank hat mit Datum vom 2. Dezember 2020 auch andere Beteiligte an Cum-Ex-Deals aufgefordert, keine Verjährung gegen mögliche Warburg-Ansprüche geltend zu machen. Das war also keine spezielle Post für den Zeugen S. gewesen. Aber der zeitliche Ablauf war bemerkenswert. Und die Bank machte ihre Drohung wahr: Wenig später verklagte Warburg den Zeugen S. und andere auf Schadenersatz. Das Verfahren läuft noch.

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