Steueraffäre:Haftbefehl gegen Dr. Cum-Ex

Steueraffäre: Der Ex-Finanzbeamte Hanno Berger sollte von Januar an in Wiesbaden vor Gericht stehen. Nun will er wegen des Corona-Risikos nicht anreisen.

Der Ex-Finanzbeamte Hanno Berger sollte von Januar an in Wiesbaden vor Gericht stehen. Nun will er wegen des Corona-Risikos nicht anreisen.

(Foto: oh)

Einer der Hauptverdächtigen im größten deutschen Steuerskandal ist zur Fahndung ausgeschrieben: der deutsche Steueranwalt Hanno Berger. Würde die Schweiz ihn ausliefern?

Von Frederik Obermaier, Klaus Ott und Jan Willmroth

Der Steueranwalt Hanno Berger ist nicht für seine ausgeprägte Reisetätigkeit bekannt, und fortan muss er sich gut überlegen, ob er seine Wahlheimat Zuoz in den Schweizer Bergen überhaupt noch verlassen sollte. Denn er ist nicht mehr nur an zwei deutschen Gerichten wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagt, sein Name findet sich jetzt auch auf Fahndungslisten der Polizei: Das Landgericht Wiesbaden hat einen Haftbefehl gegen Berger erlassen, bald acht Jahre, nachdem er sich in die Schweiz abgesetzt hat. Nach Informationen von SZ und WDR ist er bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben, ein internationaler Haftbefehl dürfte folgen. Und auch ein Auslieferungsantrag an die Schweiz.

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