Cum-Ex-Skandal:Haftbefehl gegen Banker

Das Landgericht Bonn hat im Cum-Ex-Skandal einen Haftbefehl gegen einen angeklagten früheren Banker aus der Schweiz erlassen. Der Mann hatte zuvor angekündigt, nicht zu seinem für die kommende Woche terminierten Prozess zu erscheinen. Über seine Verteidiger hatte er mitteilen lassen, als Schweizer Staatsbürger in seinem Heimatland zu bleiben. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den früheren Kundenberater der Schweizer Privatbank Sarasin im Dezember im Zusammenhang mit Cum-Ex-Aktiengeschäften angeklagt. Sie wirft ihm vor, sich an 69 Fällen von Steuerhinterziehung mit einem Gesamtschaden von 461 Millionen Euro beteiligt und Investoren betrogen zu haben. Der Angeklagte bestreitet das. Laut Mitteilung des Landgerichts sind die geplanten Verhandlungstermine aufgehoben.

© SZ vom 10.06.2021 / jd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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