Cum-Ex-Aufklärer:Spion oder Held?

Anwalt Eckart Seith freigesprochen

Der deutsche Rechtsanwalt Eckart Seith verlässt nach der Urteilsverkündigung im April 2019 das Zürcher Bezirksgericht. Er hat angekündigt, nötigenfalls durch alle Instanzen gehen zu wollen.

(Foto: Walter Bieri/dpa)
  • Eckart Seith war wegen Wirtschaftsspionage und Geheimnisverrats angeklagt. Ihm drohten dreieinhalb Jahre Haft. Jetzt wurde er größtenteils freigesprochen.
  • Der Prozess wirft die Frage auf, ob die Geheimnisse der Banken höher zu gewichten sind als deren mutmaßlichen Straftaten.

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Eckart Seith war siegessicher, und doch kündigte er vorsorglich an, weiterzukämpfen. Anfang April, Bezirksgericht Zürich, selten erregen Verfahren dort in Deutschland so hohe Aufmerksamkeit: Der erste Strafprozess im größten Steuerraubzug der Geschichte fand nicht hierzulande statt, sondern in der größten Stadt der Schweiz. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Seith und zwei frühere Mitarbeiter der Schweizer Bank J. Safra Bank Sarasin waren wegen Wirtschaftsspionage, Geheimnisverrats und anderer Delikte angeklagt. Sie hatten die Aufklärung der sogenannten Cum-Ex-Affäre entscheidend vorangebracht, indem sie geheime Unterlagen weitergegeben hatten. Die Staatsanwaltschaft wollte sie dafür im Gefängnis sehen, beantragte für Seith gar dreieinhalb Jahre Haft.

Im Gefängnis sitzt nun zwar keiner der drei, obwohl einer der Ex-Banker zu 13 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde - wegen "wirtschaftlichen Nachrichtendiensts", wie das Vergehen in der Schweiz offiziell heißt. Gleichwohl gaben sich die Richter alle Mühe, Seith und den dritten Angeklagten nicht einfach gehen zu lassen. Das zeigt jetzt das 190 Seiten lange Urteil, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Es lässt den Eindruck entstehen, dass in der Schweiz die Geschäftsinteressen von Banken und deren Wunsch nach Geheimhaltung noch immer höher gewichtet werden als mutmaßliche Straftaten, an denen die Banken sich beteiligt haben könnten.

Das Gericht sprach ihn nur aus rechtstechnischen Gründen frei

Seith ist als Anwalt des Drogerie-Milliardärs Erwin Müller bekannt geworden; seinetwegen war der Schweizer Fall in Deutschland zum Politikum geworden. Müller hatte mehrfach in von Sarasin vermittelte Fonds investiert, die ihre Rendite mit der mehrfachen Erstattung einer nur einmal gezahlten Kapitalertragsteuer erzielten. Der Unternehmer bestreitet, von dem mutmaßlich illegalen Geschäftsmodell der Fonds gewusst zu haben.

Als er mit dem letzten Investment dieser Art fast seinen gesamten Einsatz verlor, verklagte er mit Seiths Hilfe Sarasin auf 47 Millionen Euro Schadenersatz. Und hatte am Ende Erfolg - weil Seith sich interne Dokumente der Bank zunutze machen konnte, die er von den Ex-Mitarbeitern erhalten hatte. Seith, so heißt es im Urteil unter anderem, habe als "Agent von Erwin Müller" gehandelt. Das Gericht sprach ihn nur aus rechtstechnischen Gründen frei: Als Privatperson im Ausland zählte Müller einfach nicht zu den Adressaten, die das Schweizer Recht im Zusammenhang mit Wirtschaftsspionage kennt. Zu verurteilen, so machen die Richter klar, ist Seith dennoch.

Sarasin hatte seinerzeit reiche Kunden wie Erwin Müller oder Carsten Maschmeyer für Kapitalanlagefonds geworben, die riesige, mutmaßlich strafbare Börsengeschäfte betrieben. Den Initiatoren dieser Fonds war es in Deutschland jahrelang gelungen, Aktien vor (cum) und nach (ex) dem Zahltag der Dividende so schnell hin- und herzuschieben, dass die Finanzbehörden nicht mehr durchblickten. Im Ergebnis erstattete der Fiskus mehr Steuern, als er zuvor eingenommen hatte. Mehr als zehn Milliarden Euro sollen die Cum-Ex-Akteure nach Schätzungen von Steuerfahndern dem deutschen Staat abgepresst haben. Vorige Woche hatte ein Richter am Finanzgericht Köln das Vorgehen als "kriminelle Glanzleistung" bezeichnet.

Aus Schweizer Sicht waren vor allem andere Dinge kriminell: Etwa die Weitergabe eines von Sarasin beauftragten Steuergutachtens der Kanzlei Freshfields, die zahlreichen Banken und Fonds bescheinigt hatte, die Cum-Ex-Geschäfte seien unbedenklich. Oder die Weitergabe von Listen mit Kunden der Bank, die in die Fonds investiert hatten. Seith nutzte diese und weitere Unterlagen im Zivilprozess gegen Sarasin - und indem er sie an Behörden in Deutschland weitergab, brachte er im Jahr 2013 die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln in Sachen Cum-Ex ins Rollen.

Der Prozess ist noch nicht zu Ende

Seith habe, so begründet das Zürcher Gericht sein Urteil, "rechtswidrig und schuldhaft die Einleitung des Verfahrens bewirkt", und müsse seinen Teil der Verfahrenskosten tragen. In Anspielung auf Seiths Kontakt zu seinen Mitangeklagten schreiben die Richter: "Ein Rechtsanwalt, der einen Angestellten der Gegenpartei dazu bringt, ihm prozessrelevante Unterlagen auszuhändigen, verletzt seine Berufspflicht. Punkt." Es könne "nicht im Ernst zweifelhaft sein", heißt es weiter, dass ein solches Gebaren "gegen Treu und Glauben verstößt". Seith will das so nicht stehen lassen und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sein zweiter Anwalt Guido Miller - ein Kanzleipartner von Seith - sagt: "Die Beweiswürdigung und auch die rechtliche Begründung des Urteils ist ein Biegen, Brechen, Verdrehen und Verfälschen." Das Gericht ignoriere die maßgeblichen Gesichtspunkte, um "zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen". Als nächste Instanz wird sich das Obergericht des Kantons Zürich mit dem Fall befassen.

Zur SZ-Startseite

Cum-Ex-Skandal
:Warum der Staat im Kampf gegen Steuerhinterzieher so schwach ist

Finanzbeamte gegen globale Wirtschaftskriminelle, da treten Mittelalter-Ritter gegen Killerroboter an. Was sich ändern muss.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: