Süddeutsche Zeitung

Hanno Berger:Überraschung im Cum-Ex-Prozess: Angeklagter legt Teilgeständnis ab

Jahrelang hatte er alles bestritten, plötzlich räumt der frühere Steueranwalt Hanno Berger einen Teil der Vorwürfe ein.

Von Jan Diesteldorf, Frankfurt

Im Verfahren wegen milliardenschwerer Aktiengeschäfte zulasten der Staatskasse hat der frühere Steueranwalt Hanno Berger ein Teilgeständnis abgelegt. Der 71-Jährige ist vor dem Landgericht Bonn wegen des Verdachts der besonders schweren Steuerhinterziehung in drei Fällen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft ihm vor, zwischen 2007 und 2013 maßgeblich daran beteiligt gewesen zu sein, die Staatskasse um insgesamt 278 Millionen Euro zu plündern. Nachdem er sich jahrelang heftig gegen alle Vorwürfe gewehrt hatte, erklärte Berger nun am Montag, er habe von 2009 an mit "bedingtem Vorsatz" gehandelt. Demnach habe Berger nicht mit voller Absicht Steuern hinterziehen wollen, eine mögliche Steuerhinterziehung aber billigend in Kauf genommen.

Angesichts der Vorgeschichte ist das eine erstaunliche Kehrtwende. Berger gilt im Skandal um steuergetriebene Cum-Ex-Aktiengeschäfte als Schlüsselfigur. Banken, Investoren und andere Finanzprofis hatten sich spätestens von 2006 an bis Ende 2011 beim Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch an der Staatskasse bereichert, indem sie sich zuvor nicht gezahlte Steuern auf Kapitalerträge erstatten ließen. Steuerfahnder schätzen den entstandenen Schaden für den Steuerzahler auf mehr als zehn Milliarden Euro; mittlerweile sind deutschlandweit deutlich mehr als 100 Strafverfahren anhängig.

Berger, einst ranghoher Finanzbeamter in Hessen und später Top-Anwalt im Steuerrecht, soll in zahlreichen Fällen Architekt und Antreiber der fraglichen Geschäftsmodelle gewesen sein. Bislang hatte er stets bestritten, sich dabei jemals strafbar gemacht zu haben.

Teilweise bleibt Berger doch bei seiner Linie

Jetzt ordnet er seine Taten von 2009 an ganz anders ein. Das hat mit einem Rundbrief des Bundesfinanzministeriums an die Finanzämter zu tun: In dem Schreiben aus jenem Jahr hatte das Ministerium erhebliche Bedenken gegen die von Berger vermarktete Methode der Steuergestaltung mitgeteilt. Berger war das Schreiben damals frühzeitig bekannt, man hätte es wahrscheinlich "als Zäsur betrachten sollen", sagte er nun in seiner rund zweistündigen Einlassung. "Das hätte ich besser wissen müssen." Doch stattdessen hätten er und seine Mitarbeiter sich auf die Formalien und die verbliebenen Lücken konzentriert.

Bergers Verteidiger Richard Beyer betonte am Rande des Verfahrens, vor 2009 sehe er kein vorsätzliches Handeln seines Mandanten - es ist also kein Geständnis im Sinne der Anklage. In der heißt es auf 142 Seiten unter anderem, Berger habe 2006 die Cum-Ex-Geschäftsidee bei der Hamburger Privatbank Warburg platziert, das Fundament für diese Geschäfte gelegt und vermögenden Privatpersonen den Markt zugänglich gemacht. Berger sei stets bewusst gewesen, dass die Geschäfte strafbar sein könnten.

Dagegen wehrte sich der Ex-Anwalt bis zuletzt. 2012 hatte sich Berger angesichts von Cum-Ex-Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt in die Schweiz abgesetzt. Von dort aus kämpfte er mit scharfen juristischen und rhetorischen Mitteln gegen die Ermittlungen. Einstweilen konnte er sich sicher fühlen vor der deutschen Justiz, weil die Schweiz in Steuerstrafsachen selten ausliefert. Berger aber war solch ein seltener Fall: Die Schweizer Justiz nahm ihn schließlich fest und übergab ihn im Februar an deutsche Ermittler.

Parallel zum Bonner Verfahren ist Berger auch am Landgericht Wiesbaden angeklagt. Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm dort vor, von 2006 bis 2008 in Zusammenarbeit mit der Hypo-Vereinsbank und einem längst verstorbenen Privatinvestor aus Berlin die Staatskasse um 113 Millionen Euro erleichtert zu haben. In diesem Fall bestreitet Berger weiterhin, sich jemals strafbar gemacht zu haben.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5635991
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/sry
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.