Steuerbetrug:Cum-Ex-Geschäfte - wie sich der Staat selbst schadet

The German share prize index board and the trading room of Frankfurt's stock exchange are photographed during afternoon trading session in Frankfurt

Ein Blick in den Handelssaal der Frankfurter Börse.

(Foto: Kai Pfaffenbach/Reuters)

Erst jetzt prüft der Bund verdächtige Aktiendeals. Viele Fälle dürften bereits verjährt sein. Dem Fiskus könnten daher Milliarden von Euro entgehen.

Von Klaus Ott, Berlin

Die lateinischen Begriffe Cum und Ex sind in jedem Wörterbuch verzeichnet, aber sie haben noch eine zusätzliche Bedeutung, die in keinem Lexikon zu finden ist. Sie stehen für dubiose Börsendeals, bei denen Banken und Fonds beim trickreichen Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende den deutschen Fiskus um offenbar mehr als zehn Milliarden Euro geschädigt haben. Und sie stehen für staatliches Versagen. Die Bundesregierung hat eine Gesetzeslücke, die solche Geschäfte möglich machte, viel zu spät geschlossen. Die Bankenaufsicht Bafin hat erst kürzlich und ebenfalls viel zu spät eingegriffen. Bei der Justiz droht ein absehbares Musterverfahren liegen zu bleiben. Nun kommt ein weiteres, das inzwischen schon vierte große Malheur hinzu.

Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, bei dem zahlreiche Cum-Ex-Fälle anhängig sind, setzt erst jetzt zahlreiche zusätzliche Mitarbeiter für die Prüfung dieser Börsengeschäfte ein. Das ist aus Kreisen von Finanzbehörden zu hören. Viele Fälle dürften aber bereits verjährt sein. Das kann böse Folgen haben: Ein Teil der vielen Milliarden Euro, die dem Staat entwendet wurden, ist höchstwahrscheinlich erst einmal weg. Möglicherweise ein recht großer Teil, und möglicherweise für immer. Verantwortlich dafür ist letzten Endes das von Wolfgang Schäuble geleitete Bundesfinanzministerium, dem das Bonner Amt unterstellt ist. Das Ministerium, das sich dazu nicht äußert, hat offenbar wieder einmal zu spät reagiert. Obwohl das Problem, um das es geht, schon frühzeitig bekannt war.

Der von Geldinstituten wie der Hypo-Vereinsbank (HVB), ja sogar von Landesbanken sowie von Kapitalanlage-Fonds ausgenommene Fiskus kann nur fünf Jahre lang Geld zurückfordern. Es sei denn, es lägen Straftaten vor, dann geht das zehn Jahre lang. Bis aber Gerichte entschieden haben, ob die Cum-Ex-Deals kriminell waren oder nur unmoralisch, wird noch sehr viel Zeit vergehen. Mit einem Grundsatzurteil ist nicht vor Ende des Jahrzehnts zu rechnen. Wie das dann ausfällt, bleibt abzuwarten. "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand", pflegen Juristen zu sagen.

Die dubiosen Aktiendeals sollen 2005 in großem Stil begonnen haben. 2007 versuchte die Bundesregierung, mit neuen Vorschriften den Griff in die Staatskasse zu verhindern, was allerdings nur halb gelang. Lediglich Inlandsgeschäfte auf Kosten des Fiskus waren nicht mehr möglich. Beim Börsenhandel über Stationen im Ausland, den die Cum-Ex-Akteure fortan praktizierten, erwiesen sich die neuen Regeln als zwecklos. Das Bundesfinanzministerium erhielt ab 2009 alarmierende Hinweise auf diese Gesetzeslücke, die aber erst 2012 von der Regierung geschlossen wurde.

Beim Auslandshandel kommt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn ins Spiel. Das BZSt ist eine Behörde, die kaum jemand kennt, die aber immerhin 1580 Beschäftigte hat und sich um nationale und internationale Steuerfälle kümmert. Dort haben jene Banken und Fonds, die ihre Cum-Ex-Deals grenzüberschreitend betrieben, zahlreiche Anträge auf Steuererstattungen eingereicht. Beim BZSt floss daraufhin viel Geld ab. Ebenso wie bei Finanzämtern quer durch Deutschland. Für die Finanzämter sind die Bundesländer zuständig. Die aber haben im Gegensatz zum Bund und zum BZSt schon vor Jahren begonnen, mit hohem Personalaufwand Cum-Ex-Fälle zu prüfen.

Ende 2012 besprachen in Frankfurt Vertreter der Oberfinanzdirektionen der Länder, wie man diese Aktiendeals aufklären und zu viel erstattete Steuern zurückfordern könne. Bei diesem Treffen wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass Ansprüche des Fiskus nach fünf Jahren erlöschen. Danach sei, abgesehen von Straftaten, eine Rückforderung ausgeschlossen. Vor allem die Finanzbehörden von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen fahndeten fortan intensiv nach Cum-Ex-Fällen. In Hessen waren vor zwei Jahren bereits 30 Verfahren anhängig. NRW hat Ende 2014 eine Spezialtruppe für solche Kapitaldelikte geschaffen. Der bayerische Fiskus setzte Anfang 2015 eine 20-köpfige Sonderkommission speziell für Cum-Ex-Deals ein. Mit diesen Maßnahmen wurden ohnehin laufende Ermittlungen forciert. Anders als beim BZSt in Bonn.

Steuerfahnder aus den Ländern klagten bereits vor einem Jahr, das BZSt sei ein "Flaschenhals". Dort brauche es weit mehr Personal, sonst bleibe vieles liegen. Doch erst jetzt hat das BZSt nach Angaben aus Finanzbehörden in größerem Umfang Personal zur Prüfung der dort vorhandenen Cum-Ex-Fälle "umgeschichtet". Der Bundestagsabgeordnete Gerhard Schick von den Grünen sagt, das sei "viel zu spät" und ein "erneuter Fehler" der Regierung. Schick hat einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Staats-Versagen initiiert. Die Versäumnisse beim BZSt zeigten einmal mehr, glaubt der Grüne, dass die Regierung bei weitem nicht alles getan habe, was möglich sei, um den Schaden für den Fiskus in Grenzen zu halten. "Erst jetzt, da Cum-Ex ein großes Thema in der Öffentlichkeit ist, erledigt die Regierung ihre noch ausstehenden Hausaufgaben."

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