Cum-Ex-Geschäfte:Steuerbescheid für Warburg

Die Hamburger Finanzbehörde fordert von der Privatbank M. M. Warburg mehr als 160 Millionen Euro Kapitalertragsteuer zurück. Es geht um dasselbe Geld wie zuletzt am Landgericht in Bonn. Die Bank wehrt sich.

Von Jan Willmroth, Frankfurt

Die Hamburger Finanzbehörde fordert nach jahrelangem Zögern mehr als 160 Millionen Euro an Kapitalertragsteuern von der Privatbank M.M. Warburg zurück. Die Summe bezieht sich auf steuerschädliche Aktiengeschäfte aus den Jahren 2007 bis 2009. Zu dieser Zeit hatte sich Warburg an sogenannten Cum-Ex-Modellen beteiligt, bei denen Aktienhändler, Investoren und diverse Banken sich eine nur einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten ließen. Ein Sprecher der Bank bestätigte die Forderung der Finanzbehörde, über die am Mittwoch zuerst Der Spiegel berichtet hatte. Gegen die Steuerbescheide wolle sich die Bank rechtlich zur Wehr setzen. Man habe nie die Absicht gehabt, "steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben, zu fördern oder sich an darauf ausgerichteten Absprachen zu beteiligen", erklärte der Sprecher.

Es geht um dasselbe Geld wie zuletzt am Landgericht Bonn. Dort waren Mitte März im ersten Cum-Ex-Strafprozess zwei ehemalige britische Investmentbanker wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Zugleich hatte die Kammer die sogenannte Einziehung von mehr als 176 Millionen Euro angeordnet, die Warburg zu Unrecht von den Finanzämtern vereinnahmt habe. Warburgs Anwälte hatten gegen die Entscheidung Revision eingelegt. In den Forderungen sind auch jene 47 Millionen Euro an eigentlich verjährten Steueransprüchen aus 2009 enthalten, die im Hamburger Bürgerschaftswahlkampf für Aufregung gesorgt hatten. Warburg beharrt darauf, die Kapitalertragsteuer bei den Cum-Ex-Geschäften entrichtet zu haben und wirft der Deutschen Bank in einem Rechtsstreit vor, diese habe das Geld pflichtwidrig nicht an den Fiskus abgeführt.

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