Cum-Ex-Deals:Anklage gegen das Phantom

Cum-Ex

Illustration: Stefan Dimitrov

  • Ein früherer Bankmanager soll mutmaßliche Steuerhinterzieher erpresst und dann eine Million Euro kassiert haben.
  • Zuvor hatte er sein Wissen um die Cum-Ex-Deals unter dem Phantom-Namen Jürgen Schmidt dem Finanzministerium angeboten - jedoch vergeblich.

Von Klaus Ott

Es ist eine kleine Bühne für einen großen Steuerskandal, der bis in die Bundesregierung reicht. Beim Amtsgericht in Fürstenfeldbruck bei München liegt eine Anklage gegen einen Geschäftsmann aus Oberbayern, einen ehemaligen Bankmanager, der mutmaßliche Steuerhinterzieher erpresst haben soll. Der Oberbayer und ein Kompagnon haben laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München II vor Jahren eine Million Euro dafür kassiert, dass sie ihr Wissen um Aktiendeals zulasten der Staatskasse für sich behalten hätten. Es geht um Aktiengeschäfte mit Namen Cum-Ex, mit denen Banken und Börsenhändler nach Schätzungen von Steuerfahndern den Fiskus um mehr als zehn Milliarden Euro geschädigt haben.

Was nicht in der Anklage steht, was aber den Fall zum Politikum macht: Der Oberbayer hatte sein Wissen zuerst dem Bundesfinanzministerium angeboten, unter dem Phantom-Namen Jürgen Schmidt. Doch das Finanzministerium griff nicht zu; ebenso wenig wie hessische Behörden, die vom Ministerium eingeschaltet worden waren. Daraufhin versuchte das Phantom aus Oberbayern unter dem falschen Namen Jürgen Schmidt sein Glück bei zwei Cum-Ex-Akteuren. Bei Steueranwalt Hanno Berger, der als Mister Cum-Ex gilt und seit Jahren im Schweizer Exil lebt; und einem damaligen Beschäftigten der Schweizer Bank Sarasin. Jürgen Schmidt drohte, unangenehmes Wissen zu verbreiten, und kassierte schließlich mit seinem Kompagnon eine Million Euro. Nicht von Berger und dem damaligen Sarasin-Beschäftigten, sondern von zwei in Cum-Ex-Deals verwickelten Fondsgesellschaften.

So steht es in der Anklage. In der wird Hanno Berger mit dem Satz wiedergegeben, er habe damals eine dramatische Eskalation mit äußerst unangenehmen Konsequenzen für eine Reihe von Banken und Personen befürchtet. Deshalb hätten Berger und der Sarasin-Beschäftigte den Abschluss einer Verschwiegenheits-Vereinbarung veranlasst. Also die Zahlung von Schweigegeld an das Phantom. Cum-Ex steht für den Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende. Viele Cum-Ex-Deals hatten nach Erkenntnissen von Staatsanwälten und Steuerfahndern nur einen einzigen Zweck: Zahlreiche Banken, Börsenhändler und Kapitalanlagefonds ließen sich eine nur einmal gezahlte Steuer auf die Dividenden von trickreich getäuschten Finanzbehörden mehrmals erstatten. Ob das kriminell war oder nicht, harrt noch der Klärung durch die Justiz.

Der erste Strafprozess in Deutschland in diesem Steuerskandal könnte indes in der westlich von München gelegenen Kreisstadt Fürstenfeldbruck laufen. Abseits der großen Justizbühnen, beim Amtsgericht. Und auch nicht wegen Steuerhinterziehung, sondern wegen Erpressung. Aber mit allem, was diesen Skandal ausmacht, einschließlich politischer Versäumnisse. Die Bundesregierung hat jahrelang gebraucht, um eine Gesetzeslücke zu schließen, die Cum-Ex-Deals auf Kosten des Fiskus technisch möglich gemacht hatte. Dabei war die Regierung früh gewarnt gewesen. Auch durch das Phantom.

Der falsche Jürgen Schmidt hatte ab November 2010 erst dem Bundesfinanzministerium und dann dem Fiskus in Hessen heiße Informationen über einen gigantischen Steuerbetrug angeboten, für 1,5 Millionen Euro. Schmidt wollte sogar eine kostenlose Stichprobe liefern. Und er versprach, alle Details zu liefern, die notwendig seien, um gegen ein mafiaähnlich organisiertes Netzwerk vorzugehen. Doch weder das Finanzministerium noch der Fiskus in Hessen griffen zu. Als das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Jahre später diesen Fall aufgriff, inklusive der mutmaßlichen Erpressung, notierten die Ermittler ernüchtert: Die Finanzbehörden seien offensichtlich nicht gewillt gewesen, auf das Angebot von Jürgen Schmidt einzugehen.

Das Finanzministerium hätte Insiderwissen für 1,5 Millionen Euro haben können

Das Phantom hatte den Fehler gemacht, sich an die falschen Stellen zu wenden. In Nordrhein-Westfalen wäre der Cum-Ex-Insider, anders als im Bundesfinanzministerium, willkommen gewesen. NRW-Steuerfahnder haben für viele Millionen Euro viele CDs mit den Kontodaten von vielen Steuerhinterziehern gekauft und so Milliardenerlöse für den Staat ermöglicht. Darunter war auch, im Herbst 2015, für fünf Millionen Euro eine CD mit Informationen über Tausende Cum-Ex-Deals gewesen.

Fünf Jahre vorher hätte das Bundesfinanzministerium Insiderwissen für 1,5 Millionen Euro haben können. Und Jürgen Schmidt, das Phantom, wäre reich geworden und hätte seine Ruhe gehabt. Nun soll sich der Ex-Bankmanager aus Oberbayern, der sich hinter Herrn Schmidt verbarg, wegen Erpressung verantworten. Das Amtsgericht hat noch nicht entschieden, ob die Anklage zugelassen wird. Doch ein Prozess ist absehbar. Da soll dann Steueranwalt Hanno Berger als Zeuge aussagen. Andernorts wird gegen Berger wie auch gegen den früheren Sarasin-Beschäftigten wegen Cum-Ex ermittelt.

Beim Landgericht Wiesbaden liegt eine Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen Berger. Der sagt (ebenso wie der Ex-Sarasin-Beschäftigte), er habe nichts Illegales getan. Die Zahlung der einen Million Euro sei nur erfolgt, um Turbulenzen und Schaden von Mandanten abzuwenden. Die Bank Sarasin hat Cum-Ex-Deals nicht selbst betrieben, aber reiche Kunden an Fonds vermittelt. Zur Anklage gegen das Phantom äußert sich Sarasin nicht. Auch das Bundesfinanzministerium schweigt.

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