Cum-Cum-DealsSteuerhinterziehung auch mithilfe der Sparkassen – fast 30 Milliarden Euro Schaden

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Das Sparkassenlogo an einer Filiale in Berlin.
Das Sparkassenlogo an einer Filiale in Berlin. (Foto: Arne Bänsch/dpa)

Zum ersten Mal in der deutschen Justizgeschichte sind Banker angeklagt, die mit Cum-Cum-Aktiengeschäften Geld verdient haben. Auch Sparkassen haben zu dem Steuerschaden beigetragen.

Von Meike Schreiber und Markus Zydra, Frankfurt

Es ist ein Fall mit potenzieller Signalwirkung: Ehemalige Manager der Deutschen Pfandbriefbank sollen durch Cum-Cum-Aktiengeschäfte rund 40 Millionen Euro Steuern am Fiskus vorbeigeschleust haben. Nun wurde erstmals in Deutschland eine Anklage in einem derartigen Fall zugelassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Entscheidung getroffen, wie das Handelsblatt zuerst berichtete. Die Vorwürfe richten sich gegen fünf Banker. Das Verfahren ist bei der dritten Strafkammer des Landgerichts Wiesbaden anhängig, wie eine Sprecherin des Gerichts der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. Ein Termin für den Prozessbeginn steht bisher nicht fest.

Cum-Cum-Geschäfte funktionieren ähnlich wie die berüchtigten Cum-Ex-Geschäfte: Es handelt sich um Aktiendeals, bei denen die Kapitalertragsteuer auf Dividenden unrechtmäßig zurückerstattet wird. Dabei überträgt ein ausländischer Inhaber deutscher Aktien, der selbst keine Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragen kann, seine Aktien kurzfristig zum Dividendenstichtag an einen deutschen Steuerpflichtigen, der dieses Recht besitzt. Kurz danach gehen die Aktien zurück an die ausländischen Besitzer, und die Beteiligten teilen sich den Gewinn, also die Steuererstattung.

Cum-Cum und Cum-Ex: Strategien zur Steuerhinterziehung

Im Unterschied zu Cum-Ex waren an Cum-Cum-Geschäften auch kleinere Banken wie Volksbanken oder Sparkassen beteiligt. Der Schaden für den Steuerzahler wird auf rund 28,5 Milliarden Euro geschätzt – ein Vielfaches der durch Cum-Ex verursachten Verluste. Dennoch haben die Finanzbehörden bislang nur einen Bruchteil dieser Summen zurückgeholt. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Bereits 2015 stellte der Bundesfinanzhof fest, dass diese Geschäfte steuerrechtlich unzulässig sind. Während bei Cum-Ex bereits mehrere Banker zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden und die Staatsanwaltschaften gegen rund 1700 Beschuldigte ermitteln, beginnt die juristische Aufarbeitung der Cum-Cum-Geschäfte gerade erst.

Das Landgericht Wiesbaden hatte im Februar 2024 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Wiesbaden zunächst abgelehnt. Es fehle an einem „hinreichenden Tatverdacht für eine billigende Inkaufnahme einer Steuerverkürzung“. Doch die Generalstaatsanwaltschaft legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt ein, das diesen Beschluss nun in deutlichen Worten aufhob und sich der Argumentation der Strafverfolger „vollumfänglich“ anschloss (Az. 3 Ws 231/24).

Cum-Cum-Fälle kaum aufgearbeitet trotz Steuerschaden

Der Fall könnte weitreichende Folgen haben: Laut einer früheren Umfrage der Finanzaufsicht Bafin haben 54 Banken eingeräumt, an Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Die Bafin schätzt die Rückforderungen aus diesen Geschäften auf rund 4,6 Milliarden Euro. Bereits 2015 entschied der Bundesfinanzhof, dass eine typische Variante von Cum-Cum-Geschäften – die strukturierte Wertpapierleihe über den Dividendenstichtag – illegal ist.

Die nun fünf angeklagten Manager waren früher für die Deutsche Pfandbriefbank tätig, die während der Finanzkrise vom Staat gerettet wurde und heute als PBB Deutsche Pfandbriefbank firmiert, aber nichts mehr mit der alten Bank zu tun hat. Laut Handelsblatt weisen die Angeklagten – darunter ehemalige Vorstände – die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihnen Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu vor. Zwischen 2004 und 2007 sollen sie durch ihre Cum-Cum-Geschäfte knapp 40 Millionen Euro aus der Staatskasse entwendet haben. Bereits ab einer Summe von 50 000 Euro gilt Steuerhinterziehung als schwerwiegend und kann mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Sparkassen und Cum-Cum: Fehlende Aufarbeitung?

Besonders brisant ist die mutmaßliche Beteiligung gemeinwohlorientierter Sparkassen an Cum-Cum-Geschäften. Die Bürgerbewegung Finanzwende kritisiert in einer aktuellen Studie, dass weder die genaue Anzahl der involvierten Sparkassen noch das Ausmaß des Steuerschadens oder die bislang zurückgezahlten Summen bekannt seien. Medienberichte deuteten jedoch darauf hin, dass die Praxis bei Sparkassen weitverbreitet war und hohe Steuerschäden verursacht habe.

Laut einer Umfrage von Finanzwende unter zwölf Sparkassenverbänden bestätigten zwei – der Ostdeutsche Sparkassenverband und der Sparkassenverband Baden-Württemberg –, dass Institute in ihren Verbänden in Cum-Cum-Geschäfte verwickelt waren. Während die Beteiligung baden-württembergischer Sparkassen bereits länger bekannt war, sei die Einräumung des Ostdeutschen Sparkassenverbands eine neue Information. Dieser betonte, dass betroffene Sparkassen „mit Finanzverwaltungen und Finanzbehörden in Kontakt“ stünden. Eine abschließende Bewertung sei jedoch erst möglich, wenn eine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliege. Der Dachverband DSGV teilte mit, die deutschen Sparkassen würden alle effektiven Maßnahmen zur Sicherstellung des staatlichen Steueranspruchs unterstützen.

Bundesfinanzhof stellte Illegalität der Geschäfte 2015 fest

Finanzwende-Geschäftsführerin Anne Brorhilker kritisiert, dass es kaum Anzeichen für eine ernsthafte Aufarbeitung der illegalen Cum-Cum-Geschäfte durch die Sparkassen oder ihre Verbände gebe. Das zentrale Kontrollgremium der Sparkassen sind die Verwaltungsräte, die oft von Bürgermeistern oder Landräten geleitet werden. Sie seien es eigentlich, die aus den Skandalen Konsequenzen ziehen müssten.

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