Süddeutsche Zeitung

Cum-Ex-Affäre:BGH entscheidet Ende Juli

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Richter prüfen Urteil des Landgerichts Bonn, das zwei Aktienhändler wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe mit Bewährungsstrafen belegt und vom Bankhaus Warburg 176 Millionen Euro kassiert hatte.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es war klar, dies war der Tag, an dem die Zuhörer im Sitzungssaal des Bundesgerichtshofs jedem der fünf Mitglieder des ersten Strafsenats an den Lippen hängen würden. Viel, sehr viel juristische Expertise ist in anderthalb Jahrzehnten auf die Frage verwendet worden, ob sich hinter dem Kürzel Cum-Ex wirklich eine strafbare Steuerhinterziehung verbirgt - oder womöglich doch nur so etwas wie ein trickreich, aber legal von der Steuer abgesetztes Arbeitszimmer, nur eben mit viel mehr Nullen.

Vor gut einem Jahr hat das Landgericht Bonn das erste Cum-Ex-Urteil verkündet und zwei frühere Investmentbanker zu Bewährungsstrafen verurteilt. Nun, in der Revisionsverhandlung vor dem obersten Strafgericht, wollte jeder wissen: Hält das Bonner Urteil? Kann die Justiz in Nordrhein-Westfalen, die inzwischen in Dutzenden Verfahren gegen rund 880 Personen ermittelt, auf dieser juristischen Linie weiterarbeiten? Dürfen die gigantischen Millionenerträge aus dem virtuosen Spiel mit den Steuererstattungen vom Staat eingezogen werden?

Zweieinhalb komplizierte Stunden lang verhandelte der Senat. Der Vorsitzende Rolf Raum stellte eine kleine Frage zu einem Nebenaspekt, der als Berichterstatter zuständige Wolfgang Bär machte eine Zwischenbemerkung zum Thema Verjährung, und sein Kollege Markus Jäger lächelte manchmal, als läge ihm eine kritische Anmerkung zum Plädoyer der Verteidiger auf der Zunge. Das Rechtsgespräch auf hohem Niveau, dessen sich der BGH gern rühmt, es blieb aus. Der Senat hörte zu. Wichtigste Nachricht: Am Mittwoch, 28. Juli, wird das Urteil verkündet, um elf Uhr.

Das erste Bonner Urteil war ja vergleichsweise milde ausgefallen, trotz eines immensen Steuerschadens. Die beiden Angeklagten Martin S. und Nick D. wurden wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt, als Lohn für ihre Aussagen, denn sie hatten umfangreiche Angaben gemacht, sowohl über ihre eigene Beteiligung an den Cum-Ex-Geschäften zwischen 2007 und 2011, als auch über andere Akteure. Martin S. war Gründer und Gesellschafter, Nick D. Angestellter des Hedgefonds Ballance Group. Ballance war laut Landgericht zentraler Baustein eines kunstvollen Systems von Leerverkaufsgeschäften, deren Ziel es war, sich vom Fiskus eine Kapitalertragssteuer erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt worden war. Was erstaunlich lange bestens funktioniert hatte, bis der Gesetzgeber im Jahr 2012 das Treiben unterband.

Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage, ob die Einziehung der aus den Cum-Ex-Geschäften erlangten Beträge rechtens war. Vom Bankhaus Warburg, an den Leerverkäufen beteiligt, hat die Justiz stattliche 176 Millionen Euro einkassiert. Unter deren juristischen Vertretern war der emeritierte, aber temperamentvolle Münchner Professor Bernd Schünemann. Sein Argument: Warburg sei die falsche Adresse für den millionenschweren Zugriff der Justiz. Denn nicht Warburg, sondern die als Depotbank fungierende Deutsche Bank hätte für die ordnungsgemäße steuerliche Handhabung der Deals sorgen müssen. Eine komplizierte Frage, so viel wurde deutlich. Bei der Urteilsverkündung werden die Beteiligten an den Lippen des BGH-Senatsvorsitzenden hängen.

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