Steuerprozess:BGH verhandelt über Cum-Ex

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Das höchste deutsche Strafgericht wird sich im Juni mit den Aktiengeschäften zulasten des Fiskus beschäftigen - und abschließend klären, ob Cum-Ex-Deals strafbare Steuerhinterziehung waren.

Ein gutes Jahr nach dem Urteil im allerersten Strafprozess um umstrittene Cum-Ex-Deals will der Bundesgerichtshof (BGH) am 15. Juni über die Revisionen verhandeln. Das teilten die obersten Strafrichter am Freitag in Karlsruhe mit. Grundsätzlich könnten sie ihr Urteil am selben Tag verkünden, in einem so komplexen Verfahren ist das aber unwahrscheinlich. Das Bonner Landgericht hatte am 18. März 2020 zwei britische Aktienhändler zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt ( Az. 1 StR 519/20). Einer von ihnen soll außerdem noch rund 14 Millionen Euro an Steuerschulden zurückzahlen. Von der Privatbank M.M. Warburg, die von den Geschäften profitiert hatte, sollen gut 176 Millionen Euro eingezogen werden.

Bis zu dem Urteil war ungeklärt, ob Cum-Ex-Geschäfte nur steuerrechtlich unzulässig oder auch strafbar sind. Banken, Investoren und Fonds hatten jahrelang im großen Stil Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hin und her gehandelt. Mit den komplexen Transaktionsketten zielten sie darauf ab, sich Steuern auf Kapitalerträge erstatten oder anrechnen zu lassen, die zuvor niemand gezahlt hatte - ein direkter Griff in die Staatskasse. Allein zwischen 2006 und 2012 soll dem Fiskus durch die Geschäfte ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sein. Deutschlandweit wird gegen Hunderte Beschuldigte wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. An den Landgerichten in Bonn und Wiesbaden laufen derzeit Prozesse; weitere Verfahren sind anhängig.

Nach dem ersten Cum-Ex-Prozess hatten alle Beteiligten Revision eingelegt. Das Urteil gegen einen der Angeklagten ist hinsichtlich Schuld- und Strafzumessung bereits rechtskräftig. Er wurde wegen Steuerhinterziehung in Mittäterschaft zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt, wendet sich aber noch gegen die Entscheidung, wonach er 14 Millionen Euro zurückzahlen soll. Der zweite Angeklagte - zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt - wendet sich insgesamt gegen das Urteil gegen ihn. Die Warburg-Bank hält die Einziehung der 176 Millionen Euro für fehlerhaft. Auch die Staatsanwaltschaft will die Rückzahlung der Taterträge höchstrichterlich geklärt wissen.

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