Cottbus:Kohlebetreiber Leag weist Bericht zu Entschädigung zurück

Ein Eimerkettenbagger steht im Braunkohletagebau Jänschwalde der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG). (Foto: Patrick Pleul/zb/dpa/Archivbild)

Der Braunkohlebetreiber Leag hat einen Bericht zurückgewiesen, nach dem er beim geplanten Kohleausstieg eine Entschädigung ohne Gegenleistung bekommen soll....

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Cottbus (dpa) - Der Braunkohlebetreiber Leag hat einen Bericht zurückgewiesen, nach dem er beim geplanten Kohleausstieg eine Entschädigung ohne Gegenleistung bekommen soll. „Der Spiegel“ schreibt in seiner neuen Ausgabe, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) plane eine Entschädigung von bis zu 1,75 Milliarden Euro für den ostdeutschen Energiekonzern Leag, ohne dass dieser nennenswert früher aus der Kohleverstromung aussteige als ohnehin geplant. Dabei beruft sich das Magazin auf vertrauliche Unterlagen aus dem Jahr 2016. Die Ausstiegstermine aus diesem Planungsszenario ähnelten dem von der Bundesregierung im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes angehängten Stilllegungsplan.

„Die vom „Spiegel“ aufgestellten Behauptungen sind haltlos, erklärte ein Sprecher der Leag in Cottbus auf Anfrage. „Grundlage unserer Planungen für Kohleförderung und Kraftwerkseinsatz ist bis heute das 2017 von der Leag vorgestellte und öffentlich bekannte Lausitzer Revierkonzept.“ Das Konzept weise deutlich andere Planungshorizonte aus als die vom „Spiegel“ behaupteten.

Im Revierkonzept heißt es laut Leag unter anderem, das Unternehmen plane, den Tagebau Jänschwalde bis voraussichtlich 2023 planmäßig zu Ende führen. Das Kraftwerk Jänschwalde solle dann noch für einen Zeitraum von acht bis zehn Jahren mit Kohle aus dem Süden des Reviers betrieben werden.

Der Ausstiegsplan von Bund und Kohle-Ländern sieht vor, dass das Kraftwerk Jänschwalde bis Ende 2028 vom Netz geht, das Kraftwerk Schwarze Pumpe bis Ende 2038.

Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministerium erklärte: „Es gilt der Stilllegungspfad Braunkohle, so wie am 16.1. durch die Bundesregierung veröffentlicht.“ Die Entschädigungszahlungen seien unter der Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben verhandelt worden. „Über etwaige Geschäftsplanungen oder Szenarien des Konzerns aus dem Jahr 2016 spekulieren wir nicht.“

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