Süddeutsche Zeitung

"Costa Concordia":160.000 Dollar pro Passagier

Lesezeit: 2 min

Amerikanische Anwälte kämpfen in einer Sammelklage für die Opfer des havarierten Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia". Die geforderten Summen steigen rasant - ein Angebot der Reederei hingegen sorgt für Empörung.

Christoph Giesen

Wenige Tage nach dem Unglück ging es noch um 10.000 Euro. Seitdem sich aber amerikanische Anwälte mit der Havarie der Costa Concordia vor der italienischen Küste beschäftigen, steigen die geforderten Schadenersatzzahlungen rapide. Mindestens 160.000 Dollar pro Passagier wollen zwei New Yorker Anwaltskanzleien mit einer Sammelklage erstreiten.

Wer durch den Unfall schwere Verletzungen davon getragen habe, sagt Mitchell Proner, Partner der auf Seerecht spezialisierten Kanzlei Proner & Proner, könne sogar mehr erwarten. Angehörige der 16 Todesopfer könnten womöglich Millionenbeträge fordern. Sollten die New Yorker Anwälte mit ihrer Sammelklage Erfolg haben, könnten auf den Schiffsbesitzer Carnival Millionenforderungen zukommen, die wohl nur zum Teil von den Versicherungen gedeckt würden.

"Gab Anweisungen, möglichst nah an die Inseln zu fahren"

An diesem Mittwoch will Proner gemeinsam mit Kollegen der New Yorker Kanzlei Napoli Bern Ripka Shkolnik Klage bei einem Gericht in Miami einreichen. In Florida hat die in Panama registrierte Carnival Corporation ihren Verwaltungssitz. Carnival ist mit 14,5 Milliarden Dollar Umsatz und zwei Milliarden Dollar Jahresgewinn das größte Kreuzfahrtunternehmen der Welt. 2000 kaufte Carnival die genuesische Reederei Costa Crociere, zu deren Flotte die Costa Concordia gehörte.

Die Carnival Corporation, sagt Seerechtsanwalt Proner, trage die Mitschuld an der Havarie. Selbst wenn sich nach der detaillierten Untersuchung der Unglücksursache herausstellen sollte, dass es sich um einen Fahrfehler des Kapitäns gehandelt habe, sei es erwiesen, dass die Reederei Abweichungen von der Fahrtroute angeordnet, zumindest aber toleriert habe. "Die Reederei wird sicherlich versuchen, den Unfall als einen Alleingang eines schurkenhaften Kapitäns darzustellen, wir wissen aber, dass es Anweisungen gab, möglichst nah an die Inseln vor der italienischen Küste zu fahren", sagt Proner.

Bereits wenige Tage nach dem Unglück hatte der italienische Verbraucherschutzverband Codacon eine Sammelklage vor einem italienischen Gericht angekündigt. "Unser Ziel ist es, jedem Passagier eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro für den entstandenen materiellen Schaden, die ausgestandene Angst, die ruinierten Ferien und die ernsthaften Risiken zukommen zu lassen", sagte Verbandschef Carlo Rienzi.

Weil es aber Monate dauern kann, bis die italienische Justiz die Klage überhaupt zulässt, machen die Verbraucherschützer inzwischen fleißig Werbung für die amerikanischen Kanzleien. Codacon werde sich der Sammelklage gegen den US-Mutterkonzern anschließen und Entschädigungszahlungen in Höhe von 160.000 Dollar pro Passagier einfordern, teilte der Verband am Wochenende mit.

An der Klage seien schon mehr als hundert Passagiere "aller Nationalitäten" beteiligt, sagte ein Codacon-Sprecher. Damit es noch ein paar mehr Kläger werden, hilft Codacon den Rechtsanwälten aktiv dabei, an Kontakte von Überlebenden zu kommen. Die Kreuzfahrtgesellschaft könne trotzdem jederzeit versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Passagieren zu erzielen, sagte der Codacon-Sprecher.

Erste Versuche schlugen bisher fehl. Der britische Telegraph zitiert einen Konzernsprecher: Demnach biete die Reederei den Überlebenden künftig einen Preisnachlass von 30 Prozent für Kreuzfahrten. Dieser Darstellung widerspricht das Unternehmen jedoch auf seiner deutschen Website - solch ein Angebot habe es nie gegeben.

Anmerkung der Redaktion: Das Dementi des Unternehmens wurde am 26. Januar, 11.50 Uhr ergänzt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1267201
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 26.01.2012
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.