Süddeutsche Zeitung

Corona und Pflege:Wenn die Pflegerin plötzlich weg ist

Die Corona-Krise stellt viele Arbeitnehmer vor ein Problem. Sie müssen sich nun selbst um kranke Angehörige kümmern. Gesetzlich gibt es dafür allerdings Grenzen. Worauf Betroffene achten sollten - ein Überblick.

Von Sibylle Haas

Die Corona-Krise trifft Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ganz besonders. Alte Menschen sind stärker als jüngere gefährdet, an Covid-19 zu erkranken, und brauchen besonderen Schutz. Doch wegen des Coronavirus nehmen einige Pflegeheime niemanden mehr auf, haben Tagespflegen geschlossen und Pflegepersonal aus Osteuropa bleibt wegen der geltenden Reisebeschränkungen und aus Sorge um ihre eigenen Familien lieber zu Hause. Hierzulande aber stehen nun viele Arbeitnehmer vor einem riesigen Problem. Sie müssen sich selbst um ihre Angehörigen kümmern. Die wichtigsten Fragen und Antworten in Zeiten von Corona.

Was passiert, wenn man plötzlich die Pflege eines Angehörigen übernehmen muss, weil die polnische Pflegekraft ausfällt?

Wenn es sich um eine akute und kurzzeitige Arbeitsverhinderung handelt, können Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Geregelt ist dies im Pflegezeitgesetz (PflegeZG). In dieser Zeit müssen sie eine bedarfsgerechte Pflege organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherstellen.

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Braucht man dazu einen Nachweis?

Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass in diesen Fällen eine Pflegebedürftigkeit vorliegen muss, die mindestens dem Pflegegrad 1 entspricht. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der Beschäftigte eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit vorlegt.

Wird in den zehn Tagen das Gehalt weitergezahlt?

Eine Lohnfortzahlung gibt es nur, wenn dies im Arbeitsvertrag oder als Ergänzung dazu vereinbart wurde, erklären die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland einige Informationen zum Thema zusammengestellt haben.

Ist man dann finanziell gar nicht abgesichert?

Doch. Wenn der Arbeitgeber in dieser Zeit das Gehalt nicht weiterzahlt, zahlen die Pflegekassen für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ein Pflegeunterstützungsgeld. Es beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts und berechnet sich nach den für die Berechnung des Kinderkrankengeldes geltenden Vorschriften (Paragraf 45 Abs. 2 Satz 3 bis 5 SGB V). Die Verbraucherzentralen empfehlen, das Pflegeunterstützungsgeld so schnell wie möglich bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen zu beantragen.

Gibt es noch andere Möglichkeiten im Akut-Fall?

Ja, bei vielen Arbeitnehmern ist Arbeit im Home-Office möglich, wie die Corona-Krise ja zeigt. Für pflegende Angehörige kann das eine gute Möglichkeit sein, Beruf und Pflege zumindest kurzfristig zu kombinieren. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Arbeit im Home-Office, es sei denn dies ist arbeits- oder tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Was bedeutet Verhinderungspflege in solchen Fällen?

Wenn Freunde oder Nachbarn einspringen und einen Arbeitnehmer bei der Betreuung eines Angehörigen unterstützen, während dieser arbeitet, können bei der Pflegekasse Leistungen der Verhinderungspflege abgerufen werden, so die Verbraucherzentralen.

Wie hoch ist diese Leistung?

Für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 übernehme die Pflegeversicherung die Kosten einer Verhinderungspflege zu Hause für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 1612 Euro, so die Verbraucherzentralen. Wenn keine Mittel aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurden, könne der Betrag auf bis zu 2418 Euro erhöht werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung versorgt hat.

Und wenn man kurzfristig keine Lösung findet?

Dann kann man nach dem Pflegezeitgesetz bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen. Oder man reduziert seine Arbeitszeit nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) auf wöchentlich mindestens 15 Stunden - das kann man dann immerhin bis zu 24 Monate lang machen.

Bekommt man dann weiterhin Gehalt?

Nein. Nach dem Familienpflegezeitgesetz haben Beschäftigte einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen vom Staat.

Gibt es andere Hilfen für Arbeitnehmer, die plötzlich ihre Eltern pflegen müssen?

Daniel Schlör, Vorstandsvorsitzender des Verbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP), fordert eine Entschädigung auch für Menschen, die vorübergehend die Arbeitszeit reduzieren müssen - "so, wie es für Eltern von betreuungsbedürftigen Kindern auch der Fall ist". Eltern von betreuungsbedürftigen Kindern erhalten 67 Prozent ihres Nettoeinkommens, höchstens 2016 Euro im Monat für eine Dauer von höchstens sechs Wochen.

Wie wirkt sich die Corona-Krise auf die Pflegedienste aus?

Pflegedienste sind gesetzlich verpflichtet, Bezieher von Pflegegeld in regelmäßigen Abständen zu beraten und zu prüfen, ob die Pflege zu Hause gewährleistet ist. Bundesgesundheitsministerium und Pflegeverbände haben sich jedoch am 20. März darauf geeinigt, dass diese verbindlichen Besuche ausgesetzt werden. Beratungsgespräche, sofern gewünscht, sind weiterhin möglich, telefonisch, digital oder per Video.

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Quelle:
SZ vom 06.04.2020
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