Corona-Hilfen:55 Euro pro Soforthilfe-Formular

Corona-Hilfen: Schönes Erfurt: In Thüringen haben die Kammern etwa eine Million Euro für knapp 20 000 bearbeitete Anträge auf Corona-Soforthilfe bekommen.

Schönes Erfurt: In Thüringen haben die Kammern etwa eine Million Euro für knapp 20 000 bearbeitete Anträge auf Corona-Soforthilfe bekommen.

(Foto: imago)

Irgendwer musste die vielen Anträge auf Staatshilfen abarbeiten. Mancherorts waren das auch die Industrie- und Handelskammern. Nun kommt heraus, wie viele Millionen Euro sie dafür bekommen haben.

Von Michael Kläsgen

Der Bund hat viele Milliarden Euro Steuergeld bereitgestellt, um Härten für Hoteliers, Gastronomen, Einzelhändler und andere Unternehmer abzuwenden, die wegen des Lockdowns schließen mussten oder anderweitig geschädigt wurden. Diese Corona-Hilfen wurden von den Bundesländern abgewickelt. Einzelne Landesregierungen beauftragten Industrie- und Handelskammern vor Ort damit, dabei mitzuhelfen.

Wie auch sonst in der Pandemie gab es dabei keinen einheitlichen Weg. Die Süddeutsche Zeitung hat daher nachgefragt, wo, wie, wann und warum die Handelskammern involviert waren. Nach Auskunft des Deutschen Industrie- und Handelskammertags nahmen insgesamt drei Bundesländer die Hilfe der Handelskammern in Anspruch. In Baden-Württemberg waren sie demnach "als antragsentgegennehmende Stelle bis Herbst 2020 eingebunden - im Rahmen der Soforthilfen und der Überbrückungshilfe I und II". In Thüringen fungierten sie "als plausibilitätsprüfende Stellen", und in Bayern diente die IHK für München und Oberbayern von Herbst 2020 an - Stichwort: Überbrückungshilfe III - sogar als "Bewilligungsstelle".

Das Vorgehen und auch die Kosten waren dabei höchst unterschiedlich. In Bayern etwa erhielt die IHK insgesamt 11,7 Millionen Euro für ihre Tätigkeit, Stand Ende September 2021. Ein Ministeriumssprecher verwies darauf, dass die Kosten im Vergleich zur gesamten Fördersumme von 7,2 Milliarden Euro "im Promillebereich" lägen. Tatsächlich sind es 0,16 Prozent. Ein Grund für die "niedrigen Abwicklungskosten" sei, dass der Freistaat die IHK zeitweise mit bis zu 200 staatlichen Mitarbeitern unterstützt habe. Die Kosten seien dadurch gerechtfertigt, dass die IHK "eine nach Art und Dimension völlig neuartige Aufgabe - zusätzlich und separat zu ihren regulären Aufgaben übernommen" habe. Ausdrücklich betont der Sprecher, die Aufgaben, die die IHK für München und Oberbayern erledigt habe, seien nicht vergleichbar mit denen in anderen Bundesländern. Der Freistaat habe die Abwicklung vollständig und nicht wie andere nur teilweise auf die IHK übertragen, wie es etwa Baden-Württemberg getan habe.

Dort fiel nach Angaben der Stuttgarter Landesregierung ein "Verwaltungsaufwand in Höhe von rund elf Millionen Euro" zugunsten der IHK an. Als Grund führt eine Sprecherin an, dass der Umgang mit den Folgen von Corona die Gesellschaft, Wirtschaft und Politik "vor noch nie dagewesene Herausforderungen" gestellt habe. "Unter massivem Zeitdruck" hätte "eine enorme Vielzahl an Anträgen" bearbeitet werden müssen. Zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kammern sei daher eine Vergütung vereinbart worden, "die von beiden Seiten als sachgerecht angesehen wird". Die Handelskammern seien hauptsächlich in der ersten Stufe dieser Bewilligungsverfahren beteiligt gewesen und hätten dank ihrer Vorprüfung die Antragsbearbeitung wesentlich beschleunigt.

In Thüringen erhielten alle sechs Kammern, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, eine Ausgleichszahlung für ihre Unterstützung. Sie betrug laut einem Ministeriumssprecher 55 Euro pro bearbeitetem Antrag und wurde von März bis Juni 2020 im Rahmen der Corona-Soforthilfe geleistet. Der Gesamtaufwand habe bei etwa einer Million Euro für knapp 20 000 Anträge gelegen. An Soforthilfe sind in dem Zeitraum gut 300 Millionen Euro geflossen. Die Kammern in Thüringen hätten die Vorprüfung der Anträge übernommen und so die Thüringer Aufbaubank als landeseigene Bank entlastet.

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