Corona-Soforthilfe:Etappensieg für Solo-Selbständige

Tausende Kleinunternehmer und Selbstständige klagen in Nordrhein-Westfalen gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch das Land NRW. In drei Pilotverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun den Empfängern der Soforthilfe Recht gegeben und die Schlussbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf mit ihren Rückforderungen in Höhe von Tausenden von Euro als rechtswidrig aufgehoben. Das Gericht ließ allerdings ausdrücklich die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu. Die Vorsitzende Richterin Nicola Haderlein sagte, die Antragsformulare und die Genehmigungsbescheide für die Corona-Soforthilfe seien missverständlich formuliert gewesen. Die Antragsteller hätten zu Recht davon ausgehen können, dass Maßstab für die Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen seien und nicht - wie erst Wochen später vom Land klargestellt - die durch die Pandemie eingetretenen Verluste. "Unklarheiten gehen immer zu Lasten der Behörden, nicht der Empfänger. Das ist einfach so", sagte die Richterin. Das Thema schlägt derzeit hohe Wellen. Allein vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht sind rund 500 Klageverfahren rund um das Thema Corona-Soforthilfen anhängig. Landesweit sind es Haderlein zufolge sogar rund 2000 Verfahren.

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