Corona-Schutzimpfungen:Und wer bezahlt?

Corona-Schutzimpfungen: Teurer Piks: Arztverbände und Krankenkassen streiten darüber, welches Honorar Arztpraxen für die Corona-Impfung bekommen sollen.

Teurer Piks: Arztverbände und Krankenkassen streiten darüber, welches Honorar Arztpraxen für die Corona-Impfung bekommen sollen.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Arztverbände und Krankenkassen streiten über das Honorar für die Praxen, daneben bestehen noch mehr Unsicherheiten: Gibt es künftig Impfstoffe auf Privatrezept? Und wer bezahlt dann den Impfstoff?

Von Klaus Ott, München

Bei den künftigen Corona-Schutzimpfungen durch die Arztpraxen ist noch vieles offen. Auf welchem Weg der Impfstoff zu den Praxen kommt, "ist bisher nicht geklärt". Das teilte Detlef Haffke, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Niedersachsen, auf Anfrage mit. Auch sei offen, ob eine Praxis Impfstoffe auf Privatrezept verordnen müsse und wer den Impfstoff bezahle. Die 17 KV-Landesverbände streiten mit den Krankenkassen über das Corona-Impfhonorar der Praxen, nachdem der Staat auf Betreiben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) von Ostern an nicht mehr zahlt. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Die KV-Verbände handeln für die Praxen das Honorar und anderes mehr aus.

Gibt es keine Lösung; dann führt das normalerweise dazu, dass Arztpraxen einstweilen die Gebührenordnung für Ärzte anwenden, die GOÄ. "Nach der GOÄ werden für Impfungen durchschnittliche Kosten von rund 60 Euro erhoben", sagt Niedersachsens KV-Sprecher Haffke. Die 60 Euro umfassten "den Impfstoff und die ärztliche Leistung". Nach Angaben von Haffke würde dann das Arzthonorar bei maximal 21,45 Euro pro Impfung liegen. Das ist weniger als die 28 Euro, die der Staat derzeit noch zahlt (an Wochenenden sind es 36 Euro). Aber immer noch deutlich mehr als das Honorar, das Arztpraxen von den Krankenkassen für eine Grippe-Schutzimpfung bekommen. Dafür gibt es zwischen 7,60 Euro in Rheinland-Pfalz und 9,18 Euro in Thüringen. Mehrere KV-Verbände haben bereits erklärt, an der bisherigen vom Staat geleisteten Honorarhöhe festhalten zu wollen, was die Kassen aber für überzogen halten und rundweg ablehnen.

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