Arbeitsschutz:Unternehmen sollen wieder Home-Office anbieten

Arbeitsschutz: Auch nach Ende der Home-Office-Pflicht im März war zunächst nur ein kleiner Teil der Menschen wieder ins Büro zurückgekehrt.

Auch nach Ende der Home-Office-Pflicht im März war zunächst nur ein kleiner Teil der Menschen wieder ins Büro zurückgekehrt.

(Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn)

Arbeitsminister Hubertus Heil will Firmen dazu verpflichten, ihren Beschäftigten von Oktober an Arbeit von zu Hause aus zu ermöglichen. Der Arbeitgeberpräsident hält die Vorschläge für "unangemessen und nicht nachvollziehbar".

Von Christina Kunkel, Stuttgart

Am Tag, an dem Millionen Menschen in Deutschland zumindest theoretisch wieder zurück in ihre Büros mussten, meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) mehr als 77 000 neue Corona-Infektionen. Das war am 20. März 2022, da lief die Arbeitsschutzverordnung aus, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über viele Monate ermöglicht hatte, von zu Hause aus zu arbeiten. Und zwar nicht nur auf freiwilliger Basis, sondern mit gesetzlicher Rückendeckung. Überall, wo es möglich war, mussten Arbeitgeber ihren Beschäftigten Home-Office anbieten. Seit dem 20. März ist es den Unternehmen wieder selbst überlassen, wie sie ihre Mitarbeiter vor einer Corona-Infektion schützen. Masken, Tests und Home-Office - das alles ist nur noch freiwillig, der Corona-Sommerwelle zum Trotz.

An diesem Mittwoch, an dem der Inhalt eines Referentenentwurfs aus dem Ministerium von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung bekannt wurde, meldete das RKI knapp 30 000 neue Corona-Fälle. Obwohl das deutlich weniger sind als im Frühjahr oder im Juli, will man im Arbeitsministerium besser vorbereitet sein auf das, was Experten für die Herbst- und Wintermonate vorhersagen: wieder steigende Inzidenzen, noch mehr krankheitsbedingte Ausfälle in den Betrieben und auch die Gefahr von Long Covid, die im Referentenentwurf explizit genannt wird.

Dabei sollen wieder altbekannte Maßnahmen helfen bei der Viruseindämmung - und zwar unabhängig von Inzidenzen oder Auslastung der Krankenhausbetten. Stattdessen gibt es einen fixen Zeitraum: Vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 soll laut dem Entwurf aus dem Arbeitsministerium wieder Home-Office angeboten werden müssen. Hubertus Heil konkretisierte seinen Vorschlag am Donnerstag am Rande seiner Sommerreise in Magdeburg: "Da, wo es betrieblich möglich ist." Heftige Kritik an den Plänen kommt von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger, die Regelungen seien "unangemessen und nicht nachvollziehbar". Auch ohne Vorschriften könnten die Betriebe weiterhin auf freiwilliger Basis bewährte Konzepte zum Infektionsschutz nutzen, das sei besser als "staatlicher Bürokratiemurks". Dulger fordert: "Es ist Zeit, die Panikecke zu verlassen und zu einer Normalität mit Corona zu kommen."

Zehn Prozent der Berufstätigen arbeiteten 2021 sogar an jedem Werktag im Home-Office

Laut Statistischem Bundesamt hat fast ein Viertel (24,8 Prozent) der Erwerbstätigen hierzulande 2021 seinen Job zumindest gelegentlich von zu Hause aus erledigt. Vor der Corona-Pandemie waren es nur etwa halb so viele. Zehn Prozent der Berufstätigen arbeiteten 2021 sogar an jedem Werktag im Home-Office. Auch nach Ende der Home-Office-Pflicht im März war zunächst nur ein kleiner Teil der Menschen wieder ins Büro zurückgekehrt, wie das Münchner Ifo-Institut im Mai berichtete. Das von den Experten ausgerechnete Home-Office-Potenzial von 56 Prozent wird aber immer noch bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Allerdings hängt es stark von der Branche ab, wer überhaupt mobil arbeiten kann. Was ist also mit denen, die weiterhin vor Ort präsent sein müssen? Für die sollen Arbeitgeber nach Willen des Arbeitsministers wieder zweimal wöchentlich Corona-Tests anbieten, auch Masken- und Abstandsregeln sollen am Arbeitsplatz wieder eingeführt werden. Was in dem Entwurf allerdings nicht mehr vorkommt: Ausnahmen für Geimpfte oder Genesene.

Unterdessen kündigte Heil an, dass er den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal verlängern will. Eigentlich wäre die Regelung Ende September ausgelaufen. Nun soll die Verordnung mindestens über den Winter noch gelten.

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