Süddeutsche Zeitung

Corona-Maßnahmen:Zurück an den Küchentisch, zurück in alte Zeiten

Lesezeit: 3 min

Wer zu Hause arbeiten kann, muss das künftig auch - das geht aus Entwürfen des Bundesarbeitsministeriums hervor. Ist Präsenz notwendig, soll demnach 3G gelten.

Von Barbara Vorsamer

In Deutschlands Büros sah es bis vor Kurzem recht trüb aus. Staubschichten lagen über Tastaturen, analoge Postfächer quollen über, und die Gummibäume waren genauso vertrocknet wie die Druckerpatronen. Es war auch lange keiner da gewesen.

Erst vor wenigen Wochen, nach Ende von Home-Office-Pflicht und mit dem Ende der Sommerferien, füllten sich die Flure langsam wieder. Immer mehr Unternehmen riefen dazu auf, wieder ins Büro zu kommen, manche verpflichteten ihre Mitarbeiter sogar. Und so waren zuletzt viele Menschen dabei, sich wieder in einem Alltag mit Kaffee und Kollegen, Kantine und Konferenzen zurechtzufinden.

Wem diese Umstellung noch nicht geglückt ist, der braucht nun nicht mehr damit anzufangen. Noch-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant, die Home-Office-Pflicht für Arbeitnehmer wieder einzuführen, und will dabei noch strenger vorgehen als im ersten Halbjahr. Der Entwurf für ein geändertes Infektionsschutzgesetz, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, nimmt nicht nur die Unternehmen in die Pflicht - sondern auch die Mitarbeitenden. Wörtlich heißt es in dem Papier: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen."

Bleibt dieser Satz so stehen, müssten sich künftig nicht nur Firmen rechtfertigen, die ihren Angestellten kein Arbeiten von zu Hause anbieten. Sondern auch Mitarbeitende, die Home-Office machen könnten, es aber nicht tun. Als Gründe, die der Heimarbeit entgegenstehen, führt die Verordnung "Störungen durch Dritte, räumliche Enge oder unzureichende Ausstattung" an. Man kann also weiter ins Büro flüchten, wenn man zu Hause keinen Drucker, keinen Platz oder zu viele laute Kinder hat. Dennoch weckt die Verordnung unangenehme Erinnerungen an den vergangenen Winter, als an vielen Wohnzimmertischen der Republik über Monate hinweg gleichzeitig home-geschoolt, home-gearbeitet und home-ausgeflippt wurde.

In den wenigsten Berufen ist Home-Office überhaupt möglich

SPD, Grüne und FDP beraten seit dem Wochenende über den Entwurf, eine Einigung über den endgültigen Wortlaut gab es informierten Kreisen zufolge am Sonntag aber noch nicht. Die in der Bundesnotbremse verankerte Home-Office-Pflicht war Ende Juni ausgelaufen. Unternehmen mussten seitdem dennoch weiterhin Corona-Maßnahmen aufrechterhalten, zwei Tests pro Woche anbieten sowie Hygienepläne erstellen. Das Ergebnis des Tests zu erfragen oder sich den Impfstatus ihrer Mitarbeiter vorlegen zu lassen, war den Firmen allerdings bislang nicht gestattet.

Das soll sich nun ändern. Dem Entwurf zufolge soll künftig 3G in allen Arbeitsstätten gelten, an denen physische Kontakte nicht ausgeschlossen werden können. Das ist - Home-Office-Pflicht hin oder her - die große Mehrheit. Selbst während der sogenannten Lockdowns im Frühjahr 2020 und Anfang dieses Jahres arbeitete gerade einmal einer von vier Beschäftigten von zu Hause aus, davor und danach waren es noch weniger. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Die meisten Berufe erfordern nun mal Präsenz und Kontakte, ob das im Krankenhaus, im Restaurant, im Handwerk oder im Handel ist.

Um die vierte Welle der Pandemie dennoch einzudämmen, dürfen überall dort, wo sich Menschen länger als zehn Minuten in Innenräumen begegnen, in Zukunft nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) dabei sein. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die Unternehmen den Status ihrer Beschäftigen kontrollieren dürfen und die Ergebnisse dokumentieren müssen. Entlastet werden die Arbeitgeber insofern, als dass sie keine Selbsttests mehr vorhalten müssen. Stattdessen sind die Beschäftigten verpflichtet, entweder ein Impf- oder Genesenen-Zertifikat oder einen Nachweis über einen von Dritten durchgeführten Test dabeizuhaben. Selbsttests reichen nicht mehr aus, Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Bußgeldern geahndet.

Überall 3G, außer im eigenen Wohnzimmer

Für Einrichtungen, in denen besonders vulnerable Gruppen versorgt werden, wie zum Beispiel Pflegeheime und Kliniken, sind noch strengere Regeln geplant. Hier sollen sich künftig auch genesene und geimpfte Beschäftige sowie Besucher einem Corona-Test unterziehen. Hintergrund ist, dass man sich trotz Impfung oder überstandener Covid-Erkrankung anstecken und andere infizieren kann, auch wenn dies nach Stand der Wissenschaft deutlich weniger wahrscheinlich ist als ohne Immunisierung. Bei geimpften und genesenen Arbeitnehmern sollen allerdings zwei Tests in der Woche genügen, auch Selbsttests ohne Überwachung wären zulässig. Unter Besucher fallen hier explizit auch Handwerker und Paketboten.

Überall 3G und 2G, außer beim Shoppen und im eigenen Wohnzimmer, so lässt sich das Regelwerk wohl zusammenfassen, und es ist Ansichtssache, ob die Home-Office-Pflicht hier eher Glücksfall oder mehr eine Zumutung ist. Wer sich täglich dem Infektionsrisiko im Altenheim oder an der Supermarktkasse aussetzen muss, wird die Leute beneiden, die sich jetzt wieder in der Jogginghose an den Laptop setzen können. Wer sich sogar den teerartigen Filterkaffee in der Büroküche reingezogen hat, nur um endlich mal wieder unter Leuten zu sein, bekommt beim Gedanken an einen weiteren Winter im Home-Office depressive Verstimmungen.

Nach nur wenigen Wochen Alltag zwischen Kopierer und Kantine zurück am Küchentisch bleibt einem nur die Hoffnung darauf, dass es dort ruhig bleiben möge. Die Schulen und Kindergärten haben schließlich offen. Noch.

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