Corona-Hilfen:Insolvenzantragspflicht im Januar ausgesetzt

Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen auch im Januar auszusetzen. Viele Unternehmen gerieten aufgrund der Corona-Beschränkungen unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage und benötigten staatliche Unterstützung, sagte der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, der Deutschen Presse-Agentur. "Um unsere Rettungsbemühungen nicht zu konterkarieren, setzen wir die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages daher noch einmal für den Januar aus." Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, sagte dem Handelsblatt, damit solle verhindert werden, dass betroffene Firmen Insolvenz beantragen müssten, nur weil die staatlichen November- und Dezemberhilfen noch nicht ausbezahlt worden seien. Das kündigte auch der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am Sonntag vor Journalisten in Bremen an. Eigentlich sollte die Sonderregelung zum 31. Dezember auslaufen. Die geplante Verlängerung ist laut Bovenschulte allerdings nicht Bestandteil der am Sonntag zwischen den Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) getroffenen Beschlüsse zur Eindämmung des Coronavirus.

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