Fehlendes Prüfverfahren:Genehmigung deutscher Finanzhilfe für Condor nichtig

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Nach der Pleite des Mutterkonzerns: Die Genehmigung deutscher Finanzhilfen für Condor ist laut Gericht der Europäischen Union nichtig. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Das hat das Gericht der Europäischen Union entschieden. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter in Luxemburg. Geklagt hatte Ryanair.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Genehmigung der millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor nach der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Der Beschluss zu Condor hat aber nicht zwangsläufig zur Folge, dass die Gesellschaft das Geld sofort zurückzahlen muss. Zum einen könnten vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, Rechtsmittel eingelegt werden, zum anderen könnte die EU-Kommission unter bestimmten Umständen einen neuen Beschluss erlassen.

Mit einer sogenannten Umstrukturierungsbeihilfe wollte Deutschland die Fluglinie in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und von 20,2 Millionen Euro unterstützen, die Teil des im Oktober 2019 gestarteten Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro waren. Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet, dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen, hatte das Vorhaben 2021 genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische Fluglinie Ryanair vor dem Gericht der EU.

Saniert im Schutzschirmverfahren

Der deutsche Staat hatte Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war. In einem Schutzschirmverfahren wurde Condor saniert, und Anfang 2020 stand mit der LOT-Mutter PGL ein Investor bereit. Doch unmittelbar nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie sprangen die Polen ab - und der deutsche Ferienflieger benötigte erneut staatliche Hilfe. Condor hatte anschließend die drohende Insolvenz abgewendet und zum 1. Dezember 2020 das Schutzschirmverfahren verlassen. 2021 fand sich dann ein neuer Investor.

Es ist nicht das erste Mal, dass Beihilfen für Condor vor europäischen Gerichten Thema sind. Ein früherer Beschluss der EU-Kommission zu Corona-Beihilfen Deutschlands für Condor wurde zunächst durch eine Ryanair-Klage zu Fall gebracht. Daraufhin genehmigte die Brüsseler Behörde 2021 die Corona-Hilfen erneut - und mit ihnen auch die Umstrukturierungsbeihilfe, um die es nun geht. Eine weitere Klage Ryanairs gegen ein 380 Millionen Euro schweres Rettungsdarlehen für Condor nach der Thomas-Cook-Insolvenz wurde vom Gericht der EU jedoch abgewiesen.

Klagen gegen staatliche Beihilfen üblich

Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die irische Airline in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht. Condor und Ryanair hatten auch schon im vergangenen Jahr zusammen erfolgreich gegen die deutsche Corona-Finanzspritze für die Lufthansa geklagt. In diesem Fall steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch aus. Zudem hat Lufthansa die Hilfen längst zurückgezahlt.

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