Klimapaket:Beim CO₂-Preis droht ein Debakel mit Ansage

Windräder im Morgennebel

Windkraft über den Wolken. Die Anlagen bei Alpen-Veen in Nordrhein-Westfalen.

(Foto: Arnulf Stoffel/dpa)

Die FDP hält die geplante Bepreisung von Kohlendioxid für verfassungswidrig. Eine Mehrheit für eine Klage wird sie kaum finden. Doch viele Juristen teilen die Bedenken.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Der Vermittlungsausschuss lief glatt, aber Anton Hofreiter schwante ein Problem. "Wir haben deutlich gemacht, dass es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gibt", sagte der Grünen-Fraktionschef. Dabei hatten die Grünen eigentlich gerade einen Riesenerfolg gelandet. Kurz vor Weihnachten hatten sie bei den Verhandlungen von Bund und Ländern durchgesetzt, dass der geplante Preisaufschlag auf Heizstoffe und Sprit deutlich höher beginnen sollte, als die Bundesregierung es geplant hatte: bei 25 statt bei zehn Euro je Tonne CO₂. Doch Hofreiter fasste seine Bedenken vorsichtshalber auch noch in eine Protokollnotiz zu der Einigung.

Ein halbes Jahr später bläst nun die FDP zum Angriff auf das Gesetzeswerk. Am Dienstag legte Lukas Köhler, Klimaexperte der Fraktion, ein Rechtsgutachten vor. Dessen Tenor: Das Gesetz, mit dem die Bundesregierung vom kommenden Jahr an fossile Brennstoffe verteuern will, sei verfassungswidrig. "Wir streben eine Normenkontrollklage an", sagte Köhler. Dafür wolle man auf Grüne und Linkspartei zugehen. Die Opposition braucht ein Viertel der Stimmen des Bundestags, um so ein Verfahren anzustrengen.

Unter Juristen keimten die Bedenken schon bei den Anhörungen zum Gesetz. Grund dafür ist die komplizierte Konstruktion des sogenannten Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Anders, als der Name suggeriert, führt das Gesetz zunächst keinen Emissionshandel ein. Der würde verlangen, dass sich die Höhe des CO₂-Preises am Markt bildet. Dazu müssten Emissionsrechte über eine vorab bestimmte, fixe Menge ausgereicht werden. Je knapper diese Zertifikate, desto höher der Preisaufschlag - und damit der Anreiz, sparsamer mit fossilen Brennstoffen umzugehen. Doch das Gesetz sieht diesen Mechanismus erst von 2026 an vor.

Bis dahin steht die Höhe des Preissignals im Gesetz: Eben jene anfangs 25 Euro je Tonne CO₂, auf die sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat geeinigt hatte. Bis 2025 soll dieser Preis auf 55 Euro steigen. Es handele sich um eine "nicht-steuerliche Abgabe", heißt es in der Bundesregierung, und das auch nur für eine Übergangsphase. "Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass das verfassungsgemäß ist", sagt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Dies sei vorab geprüft worden.

Der Staats- und Verwaltungsrechtler Rainer Wernsmann, der sich das Gesetz im Auftrag der FDP-Fraktion noch einmal angeschaut hat, ist da anderer Meinung. Eine solche "nicht-steuerliche Abgabe" könne der Bund nur einführen, um Sondervorteile abzuschöpfen. Solche Vorteile entstünden aber zwangsläufig nur bei knappen Gütern - etwa ebenjener Knappheit an Zertifikaten, die in der Übergangsphase nicht vorgesehen ist. "Das ist genau das Problem: Es gibt keine Knappheit", sagt Wernsmann, der in Passau lehrt. Der Festpreis wirke damit wie eine Steuer. Doch ein "Erfindungsrecht" für neue Steuern hat der Bund nicht.

Im schlimmsten Fall müsste das Geld zurückgezahlt werden - an die Industrie

Damit bahnt sich ein Debakel für den Bund an. Von Januar an soll der Preisaufschlag gelten, Benzin würde gut sieben Cent teurer. Kippt aber Karlsruhe anschließend den Aufpreis, müsste der Bund die Einnahmen womöglich zurückzahlen. "Das wäre der worst-case", sagt Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. Autofahrer und Heizölkäufer könnten nichts zurückfordern, sie hatten schließlich den vereinbarten Preis gezahlt. Stattdessen könnte die Rückzahlung an jene fließen, die den Preisaufschlag abführen mussten: Mineralöl- und Heizstofffirmen.

Auch Müller zählte zu den Juristen, die vorab gewarnt hatten. "Die ganze Unsicherheit hätte man sich sparen können, wenn der Bund einfach die Energiesteuern angehoben hätte", sagt er. So aber habe die Bundesregierung einen Weg eingeschlagen, "der nicht zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts passt". Auch in einem Gutachten für das grüne Umweltministerium in Baden-Württemberg hatte er das dargelegt.

Den Vorstoß der FDP aber wollen die Grünen nicht unterstützen, trotz aller Bedenken von einst. Eine Normenkontrollklage der Opposition wird damit unwahrscheinlich. "Die FDP will keinen ökologischen Umbau dieser Gesellschaft, deswegen wollen sie eine CO₂-Bepreisung kippen", sagt Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer. "Dieses Motiv werden wir nicht unterstützen."

FDP-Mann Köhler weist das weit von sich. Lieber sei ihm, der CO₂-Fixpreis werde gekippt, ehe er erhoben wird. Erweise er sich dagegen nachträglich als verfassungswidrig, "würde das Instrument CO₂-Bepreisung für lange Zeit beschädigt".

Zur SZ-Startseite
Coronavirus - Spanien

SZ PlusEinzelhandel
:Wird jetzt alles billiger?

Autos, Kleidung, Immobilien: Die Corona-Krise bringt die Preise etlicher Produkte durcheinander. Wo man jetzt sparen kann - und wo man auf keine Schnäppchen hoffen sollte.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: