Süddeutsche Zeitung

Unternehmenskriminalität:Justizministerin kündigt härtere Strafen für Konzerne an

  • Der jetzt vom Justizministerium vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem eine drastische Erhöhung der möglichen Geldbußen vor.
  • "Bei großen Konzernen reden wir hier über mögliche Sanktionen bis hin zu zweistelligen Milliardenbeträgen", sagte Christine Lambrecht.
  • Das neue Gesetz würde zum Beispiel Unternehmen treffen, die Gammelfleisch liefern oder bei Abgaswerten betrügen.

Von Robert Roßmann und Ronen Steinke, Berlin

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit einem neuen Gesetz die Bekämpfung der Unternehmenskriminalität erleichtern. Lambrecht sagte der Süddeutschen Zeitung, sie halte die bisher geltenden Regeln nicht für ausreichend und wolle sie deshalb verschärfen. Wenn in einem Unternehmen "die führenden Leute den Profit auf kriminelle Weise maximieren oder wenn sie es billigen, dass in den unteren Etagen kriminelle Praktiken zur Förderung des Geschäfts herrschen", dann sollten die Gerichte künftig einen größeren Spielraum bekommen, das ganze Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen.

Der jetzt vom Justizministerium vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem eine drastische Erhöhung der möglichen Geldbußen vor. Bisher liegt die Obergrenze bei zehn Millionen Euro. Künftig soll sie bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz bei zehn Prozent des Umsatzes liegen. "Bei großen Konzernen reden wir hier über mögliche Sanktionen bis hin zu zweistelligen Milliardenbeträgen", sagte Lambrecht.

Staatsanwaltschaften müssen künftig ermitteln

Das neue Gesetz würde etwa Unternehmen treffen, die im großen Stil Gammelfleisch liefern oder bei Abgaswerten betrügen. In dem Gesetzentwurf heißt es, die bisherige Höchststrafe von zehn Millionen Euro lasse "insbesondere gegenüber finanzkräftigen multinationalen Konzernen keine empfindliche Sanktion zu und benachteiligt damit kleinere und mittelständische Unternehmen". Das solle sich ändern.

Außerdem wird in dem Gesetzentwurf beklagt, dass das bisher geltende Recht die "Verfolgung auch schwerster Unternehmenskriminalität" allein in das Ermessen der zuständigen Behörden stelle, "was zu einer uneinheitlichen und unzureichenden Ahndung geführt" habe. Deshalb soll künftig statt des Opportunitätsprinzips das Legalitätsprinzip gelten - das heißt, dass die Staatsanwaltschaften künftig immer ermitteln müssen, wenn ein Verdacht gegen ein Unternehmen besteht.

Wenn Unternehmen selbst ermitteln, soll das Strafen mildern

Lambrecht will außerdem die Anreize für Unternehmen zu sogenannten Compliance-Maßnahmen erhöhen. Die Mithilfe bei der Aufklärung durch unternehmensinterne Untersuchungen soll strafmildernd berücksichtigt werden können. Die Verantwortlichkeit von Unternehmen - und nicht nur von einzelnen Personen - für bestimmte Straftaten habe "sich mittlerweile zu einem universal anerkannten internationalen Standard entwickelt", heißt es in dem Gesetzentwurf unter Verweis etwa auf die USA und andere OECD-Staaten. Dem wolle man auch in Deutschland Rechnung tragen. Lambrecht sagte, in Zukunft werde es "nicht mehr möglich sein, dass ein Unternehmen die Verantwortung für systematische Straftaten bei Einzelnen ablädt, sondern es wird das gesamte Unternehmen in die Verantwortung genommen".

Mit dem Gesetzentwurf will Lambrecht den Koalitionsvertrag umsetzen. Darin hatten Union und SPD vereinbart, durch ein neues Sanktionsrecht für Unternehmen sicherzustellen, "dass Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt und angemessen geahndet wird".

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SZ vom 22.08.2019/lüü
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