Süddeutsche Zeitung

Chemieindustrie:Streit um Rohre im Rheinland

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In einer Pipeline will Covestro giftiges Kohlenmonoxid von einem Werk zum anderen leiten. Kritiker fürchten die Gefahr eines "lautlosen Todes". Nun hat Nordrhein-Westfalens höchstes Gericht vier Klagen abgewiesen.

Von Benedikt Müller-Arnold, Düsseldorf

Seit gut zehn Jahren lagern die Rohre fast fertig verlegt im Rheinland, doch haben sie bislang nur Ärger statt Nutzen gestiftet. Nun wird ihre Inbetriebnahme zumindest etwas wahrscheinlicher: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mehrere Klagen gegen eine Kohlenmonoxidpipeline der Chemiefirma Covestro abgelehnt. Die 67 Kilometer lange Leitung soll das giftige Gas von Dormagen bei Köln nach Krefeld-Uerdingen transportieren, zwei wichtigen Standorten des Bayer-Konzerns und seiner Tochterunternehmen. Bayer hatte die Pipeline von 2004 an geplant. Die mittlerweile eigenständige Tochter Covestro darf nun hoffen, dass sie die Rohre bald endlich nutzen darf.

Dem stehen bislang Klagen mehrerer Anwohner entgegen. Die Kläger gehen seit Jahren auf mehreren Instanzen dagegen vor, dass die Bezirksregierung Düsseldorf den millionenteuren Bau genehmigt hat und einige Grundstücksbesitzer dafür enteignet worden sind. Die Kritiker fürchten das Risiko eines "lautlosen Todes", wenn ein Bruch oder Leck in der Leitung entstehen sollte: Dann könnte das geruchlose und unsichtbare Kohlenmonoxid in der dicht besiedelten Gegend zwischen Köln und Düsseldorf austreten, so ihre Sorge.

Der Betreiber Covestro stellt hingegen "ein Höchstmaß an Sicherheit" in Aussicht: Die Rohre seien tiefer verlegt worden als vorgeschrieben, hielten großem Druck stand, seien vor Erschütterungen und Erdbeben geschützt. Ortungssysteme sollen kleinste Lecks entdecken, bevor Gefährdungen entstehen, heißt es von Covestro.

Tatsächlich sei sichergestellt, dass die Pipeline das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtige, urteilten nun Nordrhein-Westfalens höchste Richter (Aktenzeichen 20 A 1932/11). Die Bezirksregierung habe bei der Genehmigung keine erheblichen Verfahrensfehler begangen. Umweltrechtliche oder andere Vorschriften stünden dem Bau nicht entgegen. Die Technik der Leitung gehe "in mehrfacher Hinsicht" über Mindeststandards hinaus, so das Gericht, den Unternehmen seien auch keine Fehler bei der Trassenplanung unterlaufen. Die Pipeline erfülle die Vorgaben des sogenannten Rohrleitungsgesetzes, das der NRW-Landtag 2006 beschlossen hatte.

Freilich sind vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf noch weitere Klagen anhängig; diese haben für die Genehmigung der Pipeline aufschiebende Wirkung, teilt die Bezirksregierung mit. Ob und wann die Pipeline in Betrieb geht, ist damit weiter offen. Covestro wolle "in aller Ruhe das weitere Vorgehen beraten", so ein Sprecher. Der Kunststoffhersteller benötigt Kohlenmonoxid (CO) in seinem Werk in Krefeld und stellt es dort bislang auf Basis von Koks her. Gleichzeitig fällt CO im Dormagener Werk ohnehin als Abfallprodukt an. Der Transport per Pipeline sei wirtschaftlicher als die CO-Produktion in Krefeld, teilt Covestro mit, und zugleich "die umweltfreundlichste Lösung".

Das OVG hat keine Revision gegen sein Urteil zugelassen. Dagegen könnten die Kläger freilich eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben. Darüber müsste dann das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

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SZ vom 01.09.2020
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