Ceta-Abkommen:Weg frei für Handelsvertrag mit Kanada

Ceta-Abkommen: Brennendes Ceta-Symbol bei einer Demonstration von Gegnern des Freihandelsvertrags in Erfurt.

Brennendes Ceta-Symbol bei einer Demonstration von Gegnern des Freihandelsvertrags in Erfurt.

(Foto: Martin Schutt/dpa)

Das Ceta-Abkommen ist höchst umstritten, doch Berlin und Brüssel einigen sich nun auf eine Zusatzerklärung. Damit kann die Bundesregierung den Vertrag ratifizieren.

Von Björn Finke, Brüssel

Die Bundesregierung und die EU-Kommission haben den Weg dafür geebnet, dass der umstrittene Handelsvertrag mit Kanada bald vollständig in Kraft treten kann. Am Montag teilten die Brüsseler Behörde und das Bundeswirtschaftsministerium mit, sich auf eine Zusatzerklärung geeinigt zu haben, die heikle Punkte im Sinne Berlins klarstellt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Bundesregierung das Abkommen, das Ceta abgekürzt wird, ratifiziert. Der Vertrag, der Zölle abschafft und Geschäfte vereinfacht, gilt seit 2017, aber nur vorläufig und unvollständig, weil elf EU-Staaten, darunter Deutschland, die Ratifizierung bislang verweigern.

In Brüssel wird erwartet, dass nach dem Umschwenken Berlins auch die anderen zehn Regierungen nachziehen. Die Zusatzerklärung ist eine Handreichung zur Interpretation des Vertrags. Sie soll verhindern, dass Investoren bei den umstrittenen Schiedsgerichten, die Ceta vorsieht, auf Schadenersatz klagen können, wenn Regierungen mit Klima- und Umweltschutzgesetzen oder in der Gesundheitspolitik die Geschäftsaussichten von Firmen schmälern. Konkret werden dafür die Begriffe "indirekte Enteignung" und "faire und billige Behandlung" genauer definiert. Ceta-Gegner befürchten, die Schiedsgerichte gäben Konzernen zu viel Macht und schwächten die Parlamente. Die Klarstellung war Bedingung dafür, dass die Grünen in der Ampelkoalition der Ratifizierung zustimmen.

Als nächster Schritt müssen nun die anderen EU-Regierungen ihr Placet zu der Zusatzerklärung geben. Danach kann die EU-Kommission der kanadischen Regierung diese Interpretationshilfe vorlegen. Der sogenannte Gemischte Ceta-Ausschuss, ein Steuerungsgremium für die Umsetzung des Vertrags, muss die Erklärung annehmen.

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