Ceta:Weniger Fakten schaffen

Die Linksfraktion im Bundestag will ebenjenen zum Erlass eines Ceta-Gesetzes zwingen - mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts. Doch das fragt erst mal: Geht das überhaupt?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Ihren ganz großen Schrecken, der die Gegner in Massen auf die Straße gebracht hat, scheinen Freihandelsabkommen zwar vorerst verloren zu haben. Ein gewisses demokratisches Unbehagen lösen die Verträge aber immer noch aus, beispielsweise Ceta, jene weitreichende Vereinbarung zur Beseitigung von Zollschranken zwischen der EU und Kanada. An diesem Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über eine Ceta-Klage der Linksfraktion im Bundestag, die dieses demokratische Unbehagen in eine konkrete Forderung übersetzt hat: Der Bundestag, so die Linke, hätte sich schon längst in Form eines Gesetzes zu Ceta verhalten müssen.

Seit dreieinhalb Jahren wird das Abkommen in weiten Teilen vorläufig angewendet. Freilich wurde auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts beispielsweise der so umstrittene Investitionsschutz vorläufig davon ausgenommen. Die eigentliche Prüfung dieser brisanten Themen durch das Karlsruher Gericht steht erst noch bevor. Mit einer Verhandlung ist noch in diesem Jahr zu rechnen.

Der Linksfraktion ist das aber zu wenig. Aus ihrer Sicht werden durch die vorläufige Anwendung solcher Abkommen Fakten geschaffen. Der Bundestag hätte demnach schon 2016 ein Mandatsgesetz erlassen müssen und dürfe sich nicht auf die immer noch nicht erfolgte Ratifizierung beschränken.

Damit geht es letztlich um das Kritikpotenzial, das die Opposition bei diesen notorisch umstrittenen Abkommen entfalten kann. Gelänge es der Linken, mit Hilfe des Gerichts den Bundestag zum frühzeitigen Erlass eines Gesetzes zu zwingen, dann hätte sie damit einen Hebel, um öffentlichkeitswirksame Debatten zu erzwingen.

"Der Bundestag hat Rechte des Bundestags verletzt - geht das?"

Nach der Verhandlung im Oktober ist der Erfolg der Klage jedoch fraglich. Erstens war der Bundestag in den Jahren 2015 und 2016 sehr häufig mit Ceta befasst, unter anderem in Form einer Stellungnahme vom September 2016; sein juristischer Vertreter sprach von einer "informierten Mitwirkung". Und zweitens stellt sich die komplizierte Frage, ob eine Fraktion mit einer Organklage - die sie sozusagen stellvertretend für den Bundestag erhebt - ebenjenen Bundestag verklagen kann. Von der Richterbank kamen eher zweifelnde Fragen: "Der Bundestag hat Rechte des Bundestags verletzt - geht das?", wollte Peter Müller wissen.

Ohnehin ist das Urteil nur ein Vorgeplänkel für das große, von Zehntausenden Klägern unterstützte Verfahren. Dort geht es dann um eine Frage, bei der das Gericht immer ganz hellhörig ist: Hat die EU ihre Kompetenzen überschritten?

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